Temp. Reklameanlage bis 12 m2
Verkehrsrechtliche Beurteilung
Wird ein Gesuch für eine temporäre Reklame bis zu einer Grösse von 12 m2 gestellt, prüft die Dienstabteilung Verkehr den Standort und den Inhalt der Reklame in Bezug auf die verkehrsrechtlichen Grundlagen.
Beispiele
Umgesetzte Reklamen in der Stadt Zürich:
Bewilligung temporäre Reklame bis 12 m2
Das Amt für Städtebau bearbeitet Ihr Gesuch für eine temporäre Reklame bis 12 m2 in Zusammenarbeit mit der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, und bei Bedarf mit weiteren städtischen Abteilungen.
Das Reklamegesuch können Sie online stellen oder aber auf dem Postweg zusammen mit dem Gesuchsformular einreichen. Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.
Hinweis:
Wir empfehlen, eine Voranfrage zu stellen. Die Rückmeldung auf Ihre Voranfrage erhalten Sie elektronisch per Mitteilungstool/E-Mail.