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Megaposter

Verkehrsrechtliche Beurteilung

Megaposter sind temporäre Strassenreklamen und fallen unter grossformatige Werbeanlagen, die eine Fläche von 12 m2 überschreiten. Sie benötigen eine Bewilligung.

Im Rahmen eines Gesuchs prüft die Dienstabteilung Verkehr den Standort in Bezug auf Verkehrssicherheit. Ist der Standort bewilligbar, werden im zweiten Schritt die Auflagen für die Gestaltung des Megaposters festgelegt. Dabei werden drei Gestaltungskategorien unterschieden:

  • Kategorie 1: minimaler Inhalt
  • Kategorie 2: geringer Inhalt
  • Kategorie 3: mässiger Inhalt

Jedes Megapostersujet (auch Sujetwechsel) muss vor dem Aushang beim Amt für Städtebau zur Freigabe der Gestaltung eingereicht werden. Ohne die städtische Freigabe ist kein Aushang eines Megaposters möglich. Die Sujetprüfung ist kostenlos und kann unkompliziert per E-Mail erfolgen. 

Beispiele

Umgesetzte Megaposter an Fassaden und Baugerüsten in der Stadt Zürich:

Bahnhofplatz
Bahnhofplatz
Bahnhofplatz
Bahnhofplatz
Paradeplatz
Paradeplatz
Paradeplatz
Paradeplatz
Pfingstweidstrasse
Pfingstweidstrasse
Pfingstweidstrasse
Pfingstweidstrasse
Pfingstweidstrasse
Pfingstweidstrasse
Sihlquai
Sihlquai
Universitätsstrasse
Universitätsstrasse

Megaposter – Gestaltungsrichtlinien

Megaposter ziehen über ihre Dimension und ihre Gestaltung die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenkenden auf sich. Dadurch entsteht Potenzial für Ablenkung. Ablenkung gehört zu den häufigsten Unfallursachen. Um die Ablenkungsgefahr in einem verträglichen Mass zu halten, wurden in der Stadt Zürich drei Gestaltungskategorien festgelegt. An einem verkehrlich unproblematischen Standort kann das Megaposter mit mehr Inhalt gestaltet werden als an einem verkehrlich komplexeren Standort.

Die drei Gestaltungskategorien

megaposter_gestaltungskategorien_2023_1

Hinweise:

  • Die Gestaltung muss eine schnelle Erfassung der Information gewährleisten (Lesbarkeit, Text-/Bildüberlagerung, Kontrast).
  • Text im Bild wird als Text beurteilt.
  • Logo/Schriftzug: Ein Claim oder eine Subline ist nicht zum Logo dazugehörend und wird als Text beurteilt.
  • Die URL darf maximal dreiteilig dargestellt werden, z. B. webseite.ch/aktion.
  • Das Abbilden von Produktpackungen ist nicht zu empfehlen, weil diese aufgrund ihrer hohen Textmenge die Vorgaben im Regelfall nicht erfüllen können.

Sujetbewilligung

Jedes Megaposter benötigt vor dem Aushang die schriftliche Freigabe der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit. Wir prüfen, ob das Megaposter die Gestaltungsauflagen in Ihrer Bewilligung erfüllt. Entspricht die Gestaltung den Auflagen, erhalten Sie die schriftliche Freigabe für das Sujet. Erfüllt das Sujet die Auflagen nicht, muss das Sujet angepasst und erneut eingereicht werden.

Ein Megapostersujet kann per E-Mail an das Amt für Städtebau eingereicht werden. Lesen Sie dazu bitte unsere Information zum Vorgehen.

Bewilligung Megaposter

Das Amt für Städtebau, Reklamebewilligungen, bearbeitet als verantwortliche Stelle Ihr Reklamegesuch für ein Megaposter in enger Zusammenarbeit mit der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, und bei Bedarf mit weiteren städtischen Abteilungen.

Das Reklamegesuch können Sie online stellen oder aber per Post zusammen mit dem Reklamegesuchsformular einreichen. Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.

Hinweis:

Wir empfehlen, eine Voranfrage zu stellen. Die Rückmeldung auf Ihre Voranfrage erhalten Sie elektronisch per Mitteilungstool/E-Mail. 

Weitere Informationen