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Projektion

Bild: Shutterstock

Projektionen sind in jedem Fall bewilligungspflichtig. Projektionen werden im Rahmen von Veranstaltungsbewilligungen oder als Weihnachtsbeleuchtung bewilligt. Gesuche sind beim Kommissariat Verwaltungspolizei der Stadtpolizei Zürich einzureichen. Gesuche für permanente oder temporäre Projektionen im privaten Grund, die weder Teil einer Weihnachtbeleuchtung oder einer Veranstaltung sind, sind beim Amt für Städtebau, Reklamebewilligungen, einzureichen. Projektionen für Werbung auf oder über öffentlichem Grund sind gemäss Art. 16 Abs. 3 VARöG nicht gestattet. 

Wird ein Gesuch für eine Projektion gestellt, prüft die Dienstabteilung Verkehr den Standort. Ist der Standort aus Sicht Verkehrssicherheit bewilligbar, gelten die folgenden Auflagen für die Projektion:

Gesuch Projektion

Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.

Gesuchstellung

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