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Werbung auf Bauwänden

Bauwände benötigen eine vorgängige Bewilligung. Die Nutzung der Bauwand zu Werbezwecken bedarf zusätzlich einer Reklamebewilligung. Zuständig für die Bewilligung ist das Amt für Städtebau, Reklamebewilligungen. Typische Beispiele für die Nutzung von Bauwänden zu Werbezwecken sind Ganzbemalungen oder parzielle Gestaltungen, z. B. ein repetitiver Logoaufdruck. 

Wird ein Gesuch für Reklame auf einer Bauwand gestellt, prüft die Dienstabteilung Verkehr den Standort. Ist der Standort aus Sicht Verkehrssicherheit bewilligbar, werden Auflagen für die Gestaltung definiert. Eine Bauwandbemalung unterliegt aufgrund ihrer Dimension von über 12 m2 derselben Handhabung wie Megaposter.

Beispiele

Umgesetzte Bauwände in der Stadt Zürich: 

Affoltern
Affoltern
Bahnhofstrasse
Bahnhofstrasse
Seebach
Seebach

Bauwand – Gestaltungsrichtlinien

Möchten Sie eine Bauwand mit Bemalung/Druck realisieren und der Standort ist vereinbar mit der Verkehrssicherheit, enthält Ihre Bewilligung eine der folgenden Auflagenkategorien für die gestalterische Umsetzung. 

megaposter_gestaltungskategorien_2023_1

Reklamegesuch Bauwand

Das Amt für Städtebau bearbeitet jedes Reklamegesuch in enger Zusammenarbeit mit der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, und bei Bedarf mit weiteren städtischen Abteilungen.

Das Reklamegesuch können Sie online stellen oder aber auf dem Postweg zusammen mit dem Gesuchsformular einreichen. Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.

Hinweis:

Wir empfehlen, eine kostenlose Voranfrage zu stellen. Die Rückmeldung auf Ihre Voranfrage erhalten Sie elektronisch per Mitteilungstool/E-Mail. 

Weitere Informationen