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Werbescreens in Schaufenstern

Werbescreens in Schaufenstern sind bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche sind beim Amt für Städtebau, Reklamebewilligungen einzureichen.

Wird ein Gesuch für einen oder mehrere Werbescreens gestellt, prüft die Dienstabteilung Verkehr den Standort. Ist der Standort aus Sicht Verkehrssicherheit bewilligbar, sendet sie dem Amt für Städtebau die Vernehmlassung mit den Auflagen zur Bespielung des/der Werbescreens zu. Dieses teilt dem Gesuchstellenden die Auflagen für die Bespielung des Werbescreens mit. 

Beispiele

Umgesetzte Werbescreens in der Stadt Zürich:

Einzelner Werbescreen
Einzelner Werbescreen
Mehrere Werbescreens
Mehrere Werbescreens
Screenkonglomerat
Screenkonglomerat
Screenkonglomerat
Screenkonglomerat

Auflagen zur Bespielung

Zusätzlich zu den betrieblichen Auflagen (z. B. Montageabstand zum Schaufenster, Grösse, Betriebszeiten, Leuchtstärke usw.) kann ein Werbescreen wie folgt bespielt werden:

  • Der Inhalt des Werbescreens ist statisch oder bewegt sich langsam und gleichförmig, sodass eine ruhige Gesamtwirkung jederzeit gewährleistet ist. Jede Form von schneller, hektischer und überraschender Bewegung ist unzulässig.
  • Bildwechsel mit starker Kontrastveränderung erfolgen mittels Kreuzüberblendung («Crossfade») mit einer Dauer von mindestens 1,5 Sekunden.
  • Der Werbescreen darf nicht grell sein. Die Fahrzeugführenden dürfen nicht geblendet werden.

Haben Sie bereits mustergültige Inhalte für Ihren Werbescreen, können Sie diese von uns vorgängig kostenlos prüfen lassen. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung, ob die Inhalte die Vorgaben erfüllen.

Hinweis:

Ist ein Werbescreen in einem Schaufenster sehr gross, kann die Dynamik der Inhalte weiter eingeschränkt werden. Bei der Installation von mehreren Werbescreens sind erweiterte Auflagen zu berücksichtigen.

Reklamegesuch Werbescreen in Schaufenstern

Das Amt für Städtebau bearbeitet jedes Reklamegesuch in enger Zusammenarbeit mit der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, und bei Bedarf mit weiteren städtischen Abteilungen.

Das Reklamegesuch können Sie online stellen oder aber auf dem Postweg zusammen mit dem Gesuchsformular einreichen. Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.

Hinweis:

Wir empfehlen, eine kostenlose Voranfrage zu stellen. Die Rückmeldung auf Ihre Voranfrage erhalten Sie elektronisch per Mitteilungstool/E-Mail.

Weitere Informationen