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Antrag auf finanzielle Unterstützung

Aktuell

Antrag auf finanzielle Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine in den Mandatsgemeinden

Folgende Personengruppen in den Mandatsgemeinden können finanzielle Unterstützung bei der AOZ beantragen:

  • Personen in Privatunterbringung (z. B. in einer Gastfamilie oder in selbst gemieteter Wohnung)
  • die ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können
  • mit gewährtem Schutzstatus S oder
  • mit einem schriftlichen Nachweis der Registrierung beim Staatssekretariat für Migration (SEM) für Schutzstatus S
  • mit einer Zuweisungsmeldung der Platzierungsstelle des Kantonalen Sozialamtes (KSA). Dies gilt nur für Personen, die einer Mandatsgemeinde zugewiesen wurden.

Erfüllen Sie die oben aufgeführten Kriterien können Sie den Antrag auf wirtschaftliche Unterstützung vor Ort an den Standorten Schlieren und Wetzikon verlangen.

Weil sehr viele Geflüchtete finanzielle Unterstützung benötigen und die Aufnahme in das reguläre System der Asylfürsorge einige Zeit in Anspruch nimmt, ist aktuell jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. Bitte beachten Sie zudem die speziellen Öffnungszeiten (Bundesfeiertag, Weihnachten usw.).

Weitere Informationen in Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung finden sich in den FAQ Mandatsgemeinden.

Weitere Informationen