Antrag auf finanzielle Unterstützung
Aktuell
Fahrzeugbesitz bei Sozialhilfebezug
Ein Fahrzeug stellt einen Vermögenswert dar. Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass vorhandenes Vermögen (inkl. Sachwerte) der staatlichen Unterstützung vorgehen. Das heisst: Ein Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe besteht grundsätzlich erst, wenn kein verwertbares Vermögen (mehr) vorhanden ist. Dieser Grundsatz wurde für Personen mit Status S anfangs 2022 für 12 Monate sistiert. Diese Ausnahmeregelegung wird 2023 aufgehoben werden. Die genauen Vorgaben, wie künftig mit Fahrzeugen von sozialhilfebeziehenden Personen umzugehen ist, sind derzeit noch in Erarbeitung. Sobald konkrete Angaben vorliegen, werden wir entsprechend informieren.
Bitte beachten Sie bezüglich der Einfuhr von Fahrzeugen auch die Bestimmungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften muss mit einer Busse gerechnet werden.
Antrag auf finanzielle Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine in den Mandatsgemeinden
Folgende Personengruppen in den Mandatsgemeinden können finanzielle Unterstützung bei der AOZ beantragen:
- Personen in Privatunterbringung (z. B. in einer Gastfamilie oder in selbst gemieteter Wohnung)
- die ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können
- mit gewährtem Schutzstatus S oder
- mit einem schriftlichen Nachweis der Registrierung beim Staatssekretariat für Migration (SEM) für Schutzstatus S
- mit einer Zuweisungsmeldung der Platzierungsstelle des Kantonalen Sozialamtes (KSA). Dies gilt nur für Personen, die einer Mandatsgemeinde zugewiesen wurden.
Erfüllen Sie die oben aufgeführten Kriterien können Sie den Antrag auf wirtschaftliche Unterstützung vor Ort an den Standorten Schlieren und Wetzikon verlangen.
Weil sehr viele Geflüchtete finanzielle Unterstützung benötigen und die Aufnahme in das reguläre System der Asylfürsorge einige Zeit in Anspruch nimmt, ist aktuell jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. Bitte beachten Sie zudem die speziellen Öffnungszeiten (Bundesfeiertag, Weihnachten usw.).
Weitere Informationen in Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung finden sich in den FAQ Mandatsgemeinden.