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Unterkunft in der Stadt Zürich

Wenn Sie keine Unterkunft haben oder sie (bald) verlieren, gilt folgendes:

  • Wenn Sie keine Unterkunft haben und noch keinen Antrag auf Status S gestellt haben, gehen Sie zum Bundesasylzentrum Zürich, Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich.
  • Haben Sie Ihre private Unterbringung verloren und haben keine Anschlusslösung, kommen Sie umgehend zum Schalter der Sozialberatung AOZ, Eggbühlstrasse 15, 8050 Zürich, Montag, Dienstag und Donnerstag, 9.00–11.30 Uhr. Die AOZ sorgt sofort für einen Platz in einer Kurzzeitunterbringung und kümmert sich um eine Anschlusslösung in einer AOZ-Unterkunft.
  • Wenn Sie Ihre private Unterkunft in den nächsten Wochen verlassen müssen, melden Sie sich ebenfalls bei der AOZ am Schalter oder unter ukraine-sozialhilfe@aoz.ch. Die AOZ kümmert sich um eine Anschlusslösung in einer AOZ-Unterkunft.

AOZ-Unterkünfte sind mehrheitlich Gemeinschaftswohnungen. Die AOZ vermittelt in der Regel keine Einzelwohnungen.

Sind sie eine Gastfamilie und haben Fragen?
Das Sozialdepartement der Stadt Zürich kümmert sich um Ihre Anliegen.

Wenn Sie nicht der Stadt Zürich (oder einer Mandatsgemeinde der AOZ) zugewiesen sind, wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde.

Weitere Informationen zu Wohnen und Unterbringung finden sich in den FAQ.

Weitere Informationen