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Mehr Bündner Wasserkraft für Zürich

Medienmitteilung

Stadtrat möchte weitere Aktien der Kraftwerke Hinterrhein AG kaufen

Die Stadt Zürich hat die Chance, ein zusätzliches Aktienpaket der Kraftwerke Hinterrhein AG zu erwerben, muss aber ihr Angebot bis Ende März einreichen. Daher beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen dringlichen Objektkredit.

25. Februar 2015

Die Stadt Zürich bezieht seit über fünfzig Jahren Strom aus den Kraftwerken Hinterrhein AG (KHR), einer der grössten Wasserkraftanlagen in der Schweiz. Die Stadt Zürich ist an der KHR AG mit 19,5 Prozent beteiligt und gehört damit zu den bedeutendsten Aktionärinnen. Aktuell wird ein Aktienpaket zum Verkauf angeboten, und auch die Stadt Zürich ist eingeladen, am dafür vorgesehenen Bieterverfahren teilzunehmen.

Auf der Linie der ewz-Strategie

In der Produktionsstrategie des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) spielen die Wasserkraft einerseits und der Kanton Graubünden anderseits zentrale Rollen. Die Stadt Zürich will ihre Beteiligungen an Kernkraftwerken möglichst rasch durch Investitionen in Anlagen zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ersetzen. Zusätzliche Anteile an Wasserkraftwerken kommen ihr daher gelegen, erst recht an einem so bedeutenden Standort. Die Anlagen der KHR AG werden derzeit einer umfassenden Sanierung unterzogen, die Ende 2017 abgeschlossen ist. Danach befinden sich die Kraftwerke auf dem neuesten technischen Stand. Dadurch hält sich das Risiko in Grenzen, das die Stadt Zürich mit einer allfälligen Beteiligung eingehen würde.

Hoher zeitlicher Druck

Weil im kurzfristig angesetzten Bieterverfahren bereits Ende März ein erstes verbindliches Angebot abgeben werden muss, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen dringlichen Objektkredit von höchstens 60 Millionen Franken. Dieser Betrag gibt ihm den nötigen finanziellen Handlungsspielraum. Es ist wahrscheinlich, dass im vorgesehenen Bieterverfahren mehrere Angebotsrunden stattfinden. Weil sich die Stimmberechtigten im Jahr 1956 für eine Beteiligung an der KHR AG ausgesprochen haben, ist für dieses Geschäft eine Volksabstimmung nicht mehr obligatorisch. Wegen der hohen Dringlichkeit braucht es aber einen Gemeinderatsbeschluss, der auch dem fakultativen Referendum entzogen ist. Ein solcher kommt zustande, wenn vier Fünftel der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats einwilligen.

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