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Energiegesetz Kanton Zürich

Am 1. September 2022 ist die Änderung des kantonalen Energiegesetzes in Kraft getreten. Sie wurde im November 2021 von der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich mit 62.6 % Ja-Stimmen angenommen. Das Gesetz verlangt unter anderem den Ersatz von Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch umweltfreundliche Heizlösungen.

Die Gesetzesänderung betrifft auch Besitzer*innen von Liegenschaften in der Stadt Zürich. Verschaffen Sie sich einen Überblick der wichtigsten Änderungen und häufigen Fragen.

Die wichtigsten Änderungen

  • Öl- und Gasheizungen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine erneuerbare Heizung technisch nicht möglich oder über den Lebenszyklus mehr als 5 % teurer ist als die fossile Alternative, darf erneut eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Zudem sieht eine Härtefallregelung den Aufschub der Umsteigepflicht bis längstens drei Jahre nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor.
  • Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst wenig Energie benötigt wird.
  • Bei Neubauten muss ein Teil des benötigten Stroms selbst produziert werden.
  • Elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudeheizung sowie zentrale, elektrische Wassererwärmer müssen bis 2030 durch klimafreundliche Lösungen ersetzt werden. Ausnahmen sind in ausreichend begründeten Einzelfällen möglich.
  • In Nichtwohnbauten muss innerhalb von drei Jahren nach Inbetriebsetzung eine Betriebsoptimierung für Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation vorgenommen werden.
  • Der kantonale Gesamtbetrag für Fördergelder im Energiebereich wird erhöht, um den Umstieg zu erleichtern.

Häufige Fragen (FAQ)

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