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Fall 3: Entsorgungskonzept

Entsorgungskonzept für unverschmutztes Rückbaumaterial

Wird keine Baute oder Anlage mit Baujahr vor 1990 abgebrochen oder umgebaut und fallen mehr als 200 m³ fest Rückbaumaterial an, so muss für das unverschmutzte Rückbaumaterial ein Entsorgungskonzept erstellt werden (ohne private Kontrolle, Beizug von Fachpersonen ist nicht erforderlich). Die Unterlagen sind für die Baufreigabe über das Online-Formular dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) einzureichen.

Unterlagen zur Auflagenbereinigung online einreichen

Ansprechpersonen

Kreise 1, 10

Petra Schatz, Telefon +41 44 412 28 90
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Kreise 2, 11

Maline Elumelu, Telefon +41 44 412 51 25
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Kreis 3

Anina Kull, Telefon +41 44 412 51 69
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Kreise 6, 7

Marcin Radke, Telefon +41 44 412 21 02
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Kreise 4, 5, 8, 9, 12

David Odermatt, Telefon +41 44 412 20 84
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Teamleitung, Stellvertretungen

Patrick Buschor, Telefon +41 44 412 20 67
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Notfall (Gefahr)

Patrick Buschor, Telefon +41 44 412 20 67
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