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Klimaneutrale Stadt – Meilenschritte 23

Zürich ist klimaneutral und übernimmt Verantwortung über die Stadtgrenze hinaus.

Gemäss Masterplan Energie (STRB 1086/2023) bezweckt die städtische Energiepolitik eine ausreichende, sichere, umwelt- und ressourcenschonende sowie wirtschaftliche Energieversorgung und eine deutliche Reduktion des Primärenergieverbrauchs. Bei der Umsetzung werden drei Grundsätze in folgender Priorität beachtet: 1. Suffizienz, 2. Effizienz, 3. Konsistenz.

Unsere Bauten erreichen Minergie-P-ECO.

Neubauten und Instandsetzungen werden mit den entsprechenden Labels zertifiziert. [1]

Mögliche Abweichung: Minergie-A-ECO. Instandsetzungen erreichen Minergie-ECO Neubau resp. Erneuerung oder sind SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040) kompatibel. Bei den Energieträgern werden Zertifikate (SIA 2040:2017, Ziffer 2.3.1.4) nicht berücksichtigt.

Unsere Bauten halten bei den Treibhausgasemissionen aus der Erstellung den Grenzwert 1 nach Minergie-ECO ein.

Mögliche Abweichung: Wird mindestens der Grenzwert 2 eingehalten, kann zusätzlich dauerhaft in der Bausubstanz eingespeicherter Kohlenstoff in Abzug gebracht werden. Alternativ ist Richtwert SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040) zulässig.

Die Wärmeerzeugung vor Ort erfolgt fossilfrei. [2]

Dies gilt in der Regel auch für Übergangslösungen, provisorische Bauten und Bauheizungen.

Unsere Gebäude produzieren Energie.

Unabhängig vom Eigenbedarf im Objekt wird auf Dächern und an geeigneten Fassaden möglichst viel Solarstrom produziert. Die Umsetzung erfolgt gemäss den in der städtischen PV-Strategie festgelegten ökonomischen, ökologischen und sozialen Grundsätzen.

  • Mobilität: Sobald die Fachstrategie «Stadtraum und Mobilität 2040» verfügbar ist, werden deren Anforderungen übernommen.
  • Erfolgskontrolle: Ein zweckmässiges Energiemonitoring wird durch ein Messkonzept sichergestellt. Nach Abschluss von Bauvorhaben mit entsprechendem Energiesparpotential wird in den ersten drei Betriebsjahren eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Dies dient dazu, nebst dem Mass der Zielerreichung verdeckte Mängel zu eruieren, die Betreibenden mit dem Gebäude vertraut zu machen und Erfahrungen für kommende Projekte zu sammeln.
Anmerkungen

[1] Bei Gebäuden, die diese Anforderung nicht erreichen, werden die konkreten Differenzen vor der Projektierung festgelegt.

[2] Die Anforderung gilt bei Bauvorhaben mit Ersatz der Wärmeerzeugung (Ersatz aller fossilen Anteile bei städtischen Gebäuden bis 2035 gemäss Netto Null, STRB Nr. 381/2021). Verbleibende fossile Anteile in Wärmeverbünden sind vorläufig zulässig (Ersatz der fossilen Anteile in Verbünden bis 2040 gemäss Netto Null, STRB Nr. 381/2021).

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