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Themen der räumlichen Stadtentwicklung

Das Wachstum der Wohn- und Arbeitsbevölkerung ist Rahmenbedingung und Chance. Die dadurch entstehenden Handlungsmöglichkeiten sollen zum Vorteil für die räumliche Stadtentwicklung genutzt werden. Die folgenden Themen nehmen dabei einen besonders wichtigen Stellenwert ein.

Angemessene bauliche Verdichtung in geeigneten Gebieten

Siedlung

Nicht alle Stadtteile sind gleichermassen für Veränderung und bauliche Verdichtung geeignet. Je nach Geschichte, Funktion in der Gesamtstadt, Identifikation der Bevölkerung mit dem jeweiligen Stadtteil, Baustruktur und Bausubstanz, Freiraumstrukturen und Topografie besitzen Gebiete unterschiedliche «Fähigkeiten» für Veränderungen. Geeignet sind vorab Gebiete mit sehr guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, einem hohen Potenzial für Erneuerung der Bauten sowie geeigneten stadtklimatischen Voraussetzungen. Diese liegen vorwiegend in den ehemaligen «Aussenquartieren» und sind Teil der grossen überregionalen Entwicklungsräume Zürich Nord/Leutschenbach/Glattal, Flughafen-Region und Zürich-West/Altstetten/Limmattal.

In Zürich, ebenso wie in anderen europäischen Städten, weisen demgegenüber die bereits sehr dichten, identitätsstiftenden, historischen Stadtzentren und Innenstadtquartiere weniger Veränderungspotenzial auf. Aber auch hier sollen durch Aufstockungen und Ersatzneubauten Veränderungen in der bestehenden Struktur möglich sein.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen zeigt, welche Gebiete für zusätzliche bauliche Verdichtung geeignet sind. Es wird angestrebt, Richtwerte für die Bandbreite des Dichtemasses festzuhalten. Da der Richtplan für die Behörden, nicht aber für GrundeigentümerInnen verbindlich ist, werden Vorgaben festgehalten, die dann im Rahmen der grundeigentümerverbindlichen Planung konkretisiert und berücksichtigt werden müssen.

Funktionsfähige Quartierzentren und Stadtachsen

Zentrum

Mit der Zunahme der Bevölkerung und der baulichen Verdichtung wächst die Bedeutung der Quartierzentren mit ihren öffentlichen Stadträumen und Plätzen. Sie bilden die bewährte polyzentrische Struktur der Stadt Zürich. Zusätzliche BewohnerInnen in einem Stadtteil führen zu einer erhöhten Nachfrage nach gut erreichbaren Orten mit verschiedenen Angeboten.

Entsprechend sind die Quartierzentren so zu gestalten, dass sie für vielfältige Nutzungen, die Erfüllung der Nahversorgungsfunktion sowie als Aufenthalts- und Begegnungsräume geeignet sind. Die räumlichen Schwerpunktsetzungen sind wichtig, damit die Zentrumsnutzungen von möglichst hohen Publikumsfrequenzen profitieren können. Die Entwicklungen im Bereich des Detailhandels, der sich durch die Digitalisierung und damit veränderte Einkaufsgewohnheiten im Wandel befindet, können relevant sein für die Ausrichtung und Gestaltung von Quartierzentren. Die Entwicklungen müssen aufmerksam beobachtet und die planerischen Rahmenbedingungen allenfalls angepasst werden.

Entlang wichtiger Stadtachsen sollen funktional gestaltete und belebte Strassenräume und eine räumliche Verbindung der Quartiere entstehen.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen bezeichnet die relevanten Zentren auf kommunaler Stufe. Da der Richtplan für die Behörden, nicht aber für GrundeigentümerInnen verbindlich ist, werden Vorgaben festgehalten, die dann im Rahmen der grundeigentümerverbindlichen Planung konkretisiert und berücksichtigt werden müssen.

Gute Versorgung mit Freiräumen für die Erholung & angemessene Voraussetzungen für die Stadtnatur

Freiraum

Zusammen mit der baulichen Verdichtung steigt die Anforderung an die gute Versorgung mit Freiräumen für unterschiedliche Funktionen wie Aufenthalt, Begegnung, Erholung, Ruhe, Bewegung, Spiel und Sport.

Je nach Charakter der Zürcher Stadtteile und ihrer bestehenden Ausstattung mit öffentlichen Parkanlagen und Plätzen oder privaten Freiflächen sind neue öffentliche Freiräume zu schaffen und die Qualität und die Erreichbarkeit bestehender Freiräume zu verbessern. Für all diese Nutzungen sind bedarfsweise öffentlich nutzbare Flächen zu sichern.

Die Stadt bietet auch Raum für eine Vielfalt an wild lebenden einheimischen Pflanzen und Tieren. Diese sind für ihr Überleben auf ausreichend grosse, naturnahe und miteinander vernetzte Lebensräume angewiesen, wozu beispielsweise extensiv genutzte Wiesen, Bachläufe oder Gebüsche, aber auch Wälder und Flussräume gehören. Die Lebensräume im Siedlungsgebiet sollen mit denjenigen in der Landschaft verbunden sein. Dieses Netzwerk der ökologisch wertvollen Lebensräume soll erhalten, ergänzt und aufgewertet werden. Schutzgebiete und Inventarobjekte, ökologische Vernetzungskorridore, Trittsteinbiotope, landwirtschaftliche Biodiversitätsförderflächen sowie der Baumbestand sind die Elemente, die dafür eingesetzt werden.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen dient dazu, die notwendigen Flächen für die Versorgung mit öffentlichen Freiräumen und für die Stadtnatur zu reservieren.

Ausreichend Standorte für öffentliche Bauten und Anlagen

Schule

Mit zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern steigt die Nachfrage nach öffentlichen Einrichtungen. Für die grossen öffentlichen Anlagen wie Spitäler, Hoch-schulen, Kantonsschulen oder Theater sind die Standorte im kantonalen Richtplan gesichert. Im regionalen Richtplan wurden wichtige Gebiete mit Nutzungsvorgaben (öffentliche Bauten und Anlagen) erfasst.

Das Augenmerk der kommunalen Planung liegt auf der Sicherung von grösseren Flächen für Schulanlagen für die Volksschule, Sportanlagen sowie Sicherheits- und Werkbauten. Für all diese Nutzungen sind bedarfsweise Flächen im öffentlichen Interesse zu sichern.

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen dient dazu, die notwendigen Flächen für die Versorgung mit öffentlichen Bauten und Anlagen zu reservieren.

Weitere Themen

Angemessene Voraussetzungen für Umweltschutz

Die Umsetzung der übergeordneten raumplanerischen Vorgabe der Innenentwicklung wirkt sich im Stadtgebiet belastend auf die Situation des Strassenlärms und das Stadtklima aus.

Die Steuerung der Entwicklung muss den Anforderungen an ein günstiges Stadtklima Rechnung tragen und auf eine Verbesserung der bestehenden Belastungen in den Bereichen Lärm, Luft und Wärme hinwirken.

Von grösster Bedeutung sind die Minimierung der Verkehrserzeugung, die Verstetigung des Verkehrs sowie die Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der Er-schliessung. Einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima leisten die Grünräume, der Wald, die Gewässer sowie ein angemessener Bestand an Grossbäumen und unversiegelten Flächen. Auf der Stufe Nutzungsplanung und konkreter Projekte sind für den Lärmschutz und das Klima gebietsspezifische Lösungen zu realisieren.

Sozialverträgliche räumliche Entwicklung

Mit der baulichen Verdichtung und der Zunahme der Bevölkerung verändern sich das soziale Gefüge und das Zusammenleben in den Stadtgebieten. Damit geht das Verschwinden teilweise günstiger Bestandswohnungen in einem Umfeld einher, das von einer hohen Nachfrage nach Wohnungen und entsprechend hohen Preisen geprägt ist. Die Stadt setzt sich deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Bereitstellung eines substanziellen Anteils preisgünstigen Wohnraums in möglichst kleinräumiger Verteilung ein. Ohne wohnpolitische Massnahmen muss mit sozialen Verdrängungs- und Entmischungsprozessen gerechnet werden.

Diese Veränderungsprozesse müssen von der öffentlichen Hand, unter Einbezug der privaten Eigentümerschaften, beobachtet, begleitet und möglichst sozialverträglich gestaltet werden.

Die Gewährleistung und die Entwicklung funktionierender Stadt- und Quartierzentren sowie attraktive öffentliche Stadt- und Freiräume tragen dazu bei, dem Zusammenleben und den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens wie Nahversorgung, Begegnung und Erholung Rechnung zu tragen.

Abstimmung mit dem Angebot an erneuerbarer Energie

Die bauliche Verdichtung erfolgt in Abstimmung mit der Energieplanung. Verdichtung nach innen soll möglichst dort erfolgen, wo ein ausreichendes Angebot für die Wärmeversorgung besteht (Versorgung mit Abwärme und erneuerbaren Energien).

Abstimmung mit der Verkehrsplanung

Ein effizienter und gut ausgebauter öffentlicher Verkehr sowie die Weiterentwick-lung von funktional gestalteten Stadt- und Strassenräumen auch für den Fuss- und den Veloverkehr sind zentral im Zusammenspiel mit der baulichen Verdichtung. Insbesondere die Strategien für die private Parkierung sind mit den Ansprüchen verdichteter Stadtteile und Quartierzentren abzustimmen.

Für publikumsorientierte Nutzungen wie Detailhandel, quartierbezogene Dienstleis-tungen und öffentliche Einrichtungen sind Rahmenbedingungen zu schaffen, da-mit möglichst kurze Wege entstehen.

Während die Hauptweichen für die Koordination der Siedlungs- und Verkehrsplanung in den regionalen und kantonalen Richtplänen Verkehr gestellt werden, macht der kommunale Richtplan Verkehr Festlegungen zum kommunalen Strassennetz und zu Fussgängerbereichen, zum Fussverkehr, Ergänzungen zum regional festgelegten Veloroutennetz und zur Parkierung.

Ansprechperson

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