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Verkaufscontainer

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Art. 25 Vorübergehende Benutzung öffentlicher Grund (Benutzungsordnung)

Während eines Geschäfts-Ladenumbaus besteht die Möglichkeit einen Container als Verkaufsprovisorium auf den öffentlichen Grund zu stellen.

Um eine Verfügung (Bewilligung) zu beantragen, reichen Sie das Gesuch bei der Fachgruppe Bewilligung Gewerbe, ein. Es findet eine Besichtigung, mit den zuständigen Amtsstellen vor Ort statt.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsgebührenordnung) und Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.  

Gesuchsformular

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