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Spam

SPAM

Als Spam oder Junk werden unerwünschte Massen-Nachrichten (E-Mail, Anrufe via Anrufmaschine (VoIP), SMS, Fax, Chat, Instant Messenger) bezeichnet. Es handelt sich dabei meist um Werbung. Das sogenannte Spamming oder Spammen ist für die betroffenen Personen ärgerlich. In der Schweiz ist Spam verboten. Ebenfalls in die Kategorie Spam fallen Phishing-Mails, Kettenbriefe/-mails und Hoax oder Aktienspam.

Allerdings ist nicht jede Werbung automatisch Spam. Wenn Sie beim Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung dem Verkaufenden Ihre Adresse angeben, darf er Ihnen in Zukunft Werbung für gleiche oder gleichartige Produkte/Dienstleistungen schicken.

Das können Sie gegen Spam machen

  • Spam-Mails: Installieren Sie einen Spamfilter.
  • Spam-SMS: Hotline des Mobilfunkanbieters informieren, übermittelte Nummern nie anrufen, SMS nicht beantworten, Dienste nur abonnieren, wenn es eine Stopp-Funktion zur Deaktivierung des Dienstes gibt.
  • Telefon-Spam: Telefonwerbung, bei der Sie mit einer Person sprechen, ist kein Spam. Werbung ab Tonband/Maschine hingegen ist verboten. Nutzen Sie das Recht auf Kennzeichnung in Telefonverzeichnissen, dass Sie keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchten und dass Ihre Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen.
  • Stellen Sie einen Strafantrag bei der Polizei oder klagen Sie bei den zuständigen kantonalen Stellen (vor dem Zivilgericht).

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