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Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ein wichtiges Anliegen der Stadt Zürich, was sich unter anderem durch grosszügige Regelungen für die Betreuung von kranken Kindern, 16 Wochen Mutterschaftsurlaub und 4 Wochen bezahlten Urlaub für Väter und Stiefeltern zeigt.

Elternurlaube

  • Mutterschaftsurlaub – 16 Wochen bezahlt
  • Vaterschaftsurlaub – 4 Wochen bezahlt
  • Eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen – 4 Wochen bezahlt
  • Adoptionsurlaub – maximal 16 Wochen bezahlt
  • Elternurlaub – 1 Jahr maximal unbezahlt, sofern die betrieblichen Verhältnisse dies zulassen

Betreuungsurlaube

  • Urlaub zur Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern – bis zu 14 Wochen bezahlt
  • Urlaub für die Betreuung oder Pflege gesundheitlich beeinträchtigter Familienmitglieder, soweit diese nicht anderweitig organisiert werden kann – die notwendige Zeit bis zu 3 Tage pro Ereignis bezahlt
  • Verschiedene bezahlte und unbezahlte Urlaubsmöglichkeiten
  • Die verschiedenen Urlaube bieten mehr Gestaltungsspielräume bei familiären Betreuungsaufgaben gegenüber Kindern oder älteren Familienangehörigen.

Prädikat UND

Verschiedene Dienstabteilungen sind mit dem Prädikat UND ausgezeichnet.

Die unabhängige Fachstelle UND verleiht dieses an Unternehmen, die erfolgreich Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie zur Gleichstellung von Frau und Mann umsetzen.

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