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Grundlagen & Strategie

Die städtische Strategie in der Drogen- und Suchtpolitik stützt sich auf die vier Säulen Prävention, Repression/Regulierung, Schadenminderung und Therapie. Das Vier-Säulen-Modell ist in der Zwischenzeit erfolgreich erprobt und breit abgestützt. Die Stadt Zürich wird auch in Zukunft an dieser Strategie festhalten.

Strategie

Delegation des Stadtrats

Die Behördendelegation «Stadtleben im öffentlichen Raum (SiöR)» entstand im Jahr 2010 aus der Zusammenlegung der stadträtlichen Delegation Sucht- und Drogenpolitik und dem Legislaturschwerpunkt Jugend in Zürich. Der Stadtrat bildete einen Steuerungsausschuss dem die Vorstehenden des Sicherheitsdepartements, des Schul- und Sportdepartements, des Sozialdepartements sowie des Gesundheits- und Umweltdepartements angehören.

Die SiöR nimmt als interdepartementale Organisation regelmässige Lagebeurteilungen vor, analysiert und evaluiert Wirkungen drogenpolitischer Massnahmen und ortet allfällige Bedarfslagen.

Hauptziel Stadtverträglichkeit

Sucht ist eine Konstante in der Geschichte der Menschheit; sie findet sich in allen Kulturen und Zivilisationen. Urbane Zentren sind ganz besonders mit dem Phänomen des Genuss- und Suchtmittelkonsums konfrontiert. Reine Verbote und polizeiliche Verfolgung erwiesen sich als nicht wirksam. Vielmehr haben Verbote sich sogar als kontraproduktiv erwiesen, sie haben zur Ausbreitung von Schwarzmärkten geführt. Dadurch haben die Kriminalität und das Leid der Abhängigen zugenommen.
Hauptziel der Zürcher Sucht- und Drogenpolitik ist die Stadtverträglichkeit, nicht die Abstinenz: Alle Einwohnerinnen und Einwohner sollen sich sicher fühlen und menschenwürdig leben können. Im Brennpunkt stehen deshalb Probleme, die aus dem Konsum von Genuss- und Suchtmitteln erwachsen, nicht der Konsum an sich.

Sicherheit garantieren

Sicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität. Die Stadt Zürich bekämpft deshalb vehement Bedrohungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und Störungen der öffentlichen Ordnung. Verfolgt werden störende Verhaltensweisen. Im Vordergrund stehen der organisierte Drogenhandel und die damit verbundene Kriminalität.

Integrieren statt ausgrenzen

Ziel der städtischen Drogenpolitik ist die soziale Integration von Menschen, die Suchtmittel konsumieren. Dies unabhängig, ob sie fähig oder willens sind, abstinent zu leben. Den Betroffenen steht ein breites, lösungsorientiertes Hilfsangebot offen, das von der niederschwelligen Beratung bis hin zur abstinenzgestützten Behandlung reicht. Als Gegenleistung verlangt die Stadt Zürich, dass sich die Klientinnen und Klienten nachweislich um die Verbesserung ihrer Situation bemühen.

Verantwortungsgefühl stärken

Die Suchtprävention zielt primär auf eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins im Umgang mit Sucht- und Genussmitteln. Sie fordert keinen vollständigen Verzicht, sie ist aber bestrebt, Risikokonsum und Suchtentwicklungen zu verhindern. Personen oder Bevölkerungsgruppen, die einer erhöhten Suchtgefährdung ausgesetzt sind, werden frühzeitig erkannt und gezielt unterstützt. Die Stadt Zürich weiss, dass zwischen Suchtbildung einerseits und Freizeitgestaltung, Familienleben, Ausbildung, Erwerbsarbeit andererseits ein enger Zusammenhang besteht. Der Stadtrat koordiniert deshalb seine Drogen- und Suchtpolitik insbesondere mit der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik, der Bildungs- und Wirtschaftspolitik sowie der Stadtentwicklungs- und der Sicherheitspolitik.

Fokus auf Bedürfnisse der Stadt

Die Stadt Zürich ist sich bewusst, dass sie beim Vollzug drogenpolitischer Massnahmen im Spannungsfeld der eidgenössischen und kantonalen Politik steht. Sie setzt sich für ihre spezifisch urbanen Bedürfnisse ein und unterstützt alle gesetzlichen Liberalisierungsbestrebungen, die ermöglichen, den Umgang mit Drogen- und Suchtproblemen im Sinne der Stadtverträglichkeit zu regulieren.

Geschichte

Über ein Jahrzehnt lang bemühte sich die Stadt Zürich vergeblich, dem Drogenkonsum entgegenzutreten. Eine Drogenpolitik, die sich auf Verbote und Verfolgung abstützte, verschlechterte die Situation der betroffenen Menschen. Ein Umdenken setzte ein und die Stadt begann, Überlebenshilfe zu leisten. 

Chronologie der offenen Zürcher Drogenszene

1982: Im Zentrum von Zürich bilden sich erste, unbeständige Gassenszenen, die immer wieder vertrieben werden. 

1985: Die Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich nimmt ihre Arbeit auf.

1986: Die Vertreibungsstrategie wird aufgegeben. Die Drogenszene verlagert sich auf den Platzspitz und wird weitgehend toleriert. 

1987: Das Sozialdepartement eröffnet «Fixerstübli» (kontrollierte Drogenabgabe). 

1989: Die Stadt Zürich stellt versuchsweise weitere Hilfsangebote zur Verfügung wie Kontakt- und Anlaufstellen, Notschlafstellen, Krankenzimmer für Obdachlose etc. 

1992: Der Platzspitz wird geschlossen.

1993: Es bildet sich eine neue offene Drogenszene am stillgelegten Bahnhof Letten.

1995: Die offene Drogenszene am Letten wird geschlossen.

(Quelle: «25 Jahre Drogenhilfe», Sonderausgabe des SD-Magazins des Sozialdepartements)

Beschlüsse und Volksabstimmungen

1991: Massnahmenpaket zur Verminderung der Drogenprobleme (MaPaDro)

1994: Bekenntnis des Bundesrats zum 4-Säulen-Modell

1997: Volksabstimmung «Jugend ohne Drogen»*

1998: Volksabstimmung «für eine vernünftige Drogenpolitik–Drogleg»*

1998: Dringlicher Bundesbeschluss über die heroingestützte Behandlung (HeGeBe)

1999: Volksabstimmung über die heroingestützte Behandlung

2001: Botschaft des Bundesrats zur Revision des BetmG

2008: Volksabstimmung zur Cannabislegalisierung

2017: Das Bundesamt für Gesundheit erteilt Berner Cannabis-Studie einen abschlägigen Bescheid und verweist auf die Notwendigkeit eines Zusatzartikels (Experimentierartikel)

2018: Das Vernehmlassungsverfahren für die Schaffung eines Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz startet im Sommer 2018. 

2021: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Diese Revision schafft die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von wissenschaftlichen Pilotversuchen zur kontrollierten Abgabe mit Cannabis. 

*Beide Volksabstimmungen wurden an der Urne abgelehnt. Damit wurde die Politik des Bundesrats bzw. das 4-Säulen-Modell wesentlich gestärkt. 

Gesetzliche Grundlagen

Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) regelt mit den entsprechenden Verordnungen den Umgang mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und die Aufgabenteilung der zuständigen nationalen und kantonalen Behörden. 

Bundesverfassung (SR 101): Art. 118

Bundesgesetz: SR 812.121 

Verordnungen: SR 812.121.1, SR 812.121.6 und SR 812.121.11 

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