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Prüfung der Lebensdauer von Punktmeldern

Brandmelder werden für eine technische Lebensdauer von 16 Jahren ausgelegt/dimensioniert. Moderne Melder sind auch eigenüberwacht. Sie zeigen eine Störung an, wenn sie nicht mehr korrekt funktionieren. Diese Melder von Brandmeldeanlagen (BMA) müssen gemäss einer Richtlinie des Verbands Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen SES alle acht Jahre unabhängig von ihrem tatsächlichen Zustand werksrevidiert werden. Es wird somit eine zeit- statt eine zustandsorientierte Instandhaltung betrieben. Das ist nicht nachhaltig und kostet sehr viel Geld.

Mit dem Projekt «Punktmelder BMA» sollen belastbare Fakten und Zahlen zur tatsächlichen Lebensdauer der Punktmelder in städtischen Betrieben gesammelt und so die Grundlage geschaffen werden, um einen fundierten Antrag “Revision SES-Richtlinie" zu stellen. Die Hypothese ist, dass die Punktmelder ohne Sicherheitsrisiko über die Zeit von acht Jahren hinaus betrieben werden können.

Im Projekt werden Punktmelder aus den beiden Rechenzentren Albis und Hagenholz im Labor analysiert. Auf der Basis verlässlicher Zahlen soll dann zusammen mit anderen BMA-Betreibenden (Endkunden), der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) und Interessensvertretenden wie dem Schweizerischen Verband für Facility Management und Maintenance fmpro beim SES eine Richtlinienänderung angeregt werden.

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