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Bestellen von Dokumenten und Bestätigungen

stadt-zuerich.ch/bva-dokumente

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Bezugsberechtigung

Jede Person kann Auszüge und Bestätigungen zu seinen eigenen Daten anfordern. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse auch anderen Personen bekanntgegeben.

Apostillen (Unterschriftenbeglaubigung)

Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich einholen.

Versandfristen

Der Versand der Dokumente erfolgt per A-Post innert zwei Arbeitstagen nach Bestelleingang an Ihre Zustelladresse. Eilige Zivilstandsdokumente werden gleichentags per A-Post versandt, sofern die Bestellung bis 12.00 Uhr (Montag bis Freitag) bei uns eintrifft. Auslandsendungen werden Priority versandt. Die Zustellung erfolgt je nach Zielland gemäss Beförderungszeiten der Post.

Bezahlung

Die Gebühren sind per Kreditkarte zu bezahlen.

Zivilstandsdokumente vor 1959

Bestellen Sie Auszüge der nachfolgenden Register direkt im Stadtarchiv:
Geburtsregister von 1876 bis 1899
Eheregister von 1876 bis 1929
Todesregister von 1876 bis 1959

Zivilstandsdokumente

Dokumente zu Ereignissen in der Stadt Zürich 

Dokumente zum Personenstand

Dokumente zu Namen

Dokumente zu Familie und Partnerschaft

Dokumente zu Ereignissen im Ausland von Schweizer Staatsangehörigen

Dokumente für die Nachlassregelung von Personen mit Heimatort/Bürgerort der Stadt Zürich

  • Ausweis über den registrierten Familienstand
  • Familienschein

Diese zwei Dokumente können ausschliesslich telefonisch unter +41 44 412 31 50 bestellt werden.

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