Auftrag
Die Fachstelle für Gleichstellung gehört zum Präsidialdepartement und ist der Stadtpräsidentin direkt unterstellt.
Unser Auftrag umfasst
- die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen
- die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen
- die Förderung der Gleichstellung in der Stadt Zürich und in der Zürcher Stadtverwaltung
In einem übergeordneten Rahmen bezieht sich unser Handeln auf die Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 3 BV) und das Gleichstellungsgesetz (GlG).
Unsere Aufgaben
Zielgruppen
Gleichstellung betrifft alle Menschen, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise. Wir überprüfen bei all unseren Tätigkeiten die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen. Wenn es die Situation erfordert, kann sich ein Projekt auch an eine einzelne Bevölkerungsgruppe richten.
Zusammenarbeit
Für die Erfüllung unseres Auftrages pflegen wir den Fachaustausch mit Verbänden und Interessengemeinschaften aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Wir arbeiten eng mit der Regierung, anderen staatlichen Stellen oder privaten Institutionen und Unternehmen zusammen.
Geschichte der Fachstelle
Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich wurde 1989 mittels Volksentscheid geschaffen und nahm im darauffolgende Jahr ihre Arbeit auf. In unserem Dossier zum 25-Jahre-Jubiläum 2015 lesen Sie mehr zur Geschichte der Fachstelle.
Geschichtliches
Weitere Informationen
8022 Zürich