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Auftrag

Die Fachstelle für Gleichstellung gehört zum Präsidialdepartement und ist der Stadtpräsidentin direkt unterstellt.

Sie ist das Kompetenzzentrum und die Anlaufstelle für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, intergeschlechtlichen und trans Menschen in allen Lebensbereichen.

Die Fachstelle für Gleichstellung setzt sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen ein und für die Förderung und Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung. Ihre besonderen Querschnittsaufgaben und Dienstleistungen erbringt sie sowohl für die städtischen Mitarbeitenden und die städtische Verwaltung sowie andere öffentliche Organe als auch für die städtische Bevölkerung, in der Stadt Zürich tätige Institutionen, Organisationen und Unternehmen.

In einem übergeordneten Rahmen bezieht sich das Handeln der Fachstelle für Gleichstellung auf die Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3 BV) und das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG).

Unsere Aufgaben

Zielgruppen

Gleichstellung betrifft alle Menschen, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise. Wir überprüfen bei all unseren Tätigkeiten die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen. Wenn es die Situation erfordert, kann sich ein Projekt auch an eine einzelne Bevölkerungsgruppe richten.

Zusammenarbeit

Für die Erfüllung unseres Auftrages pflegen wir den Fachaustausch mit Verbänden und Interessengemeinschaften aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Wir arbeiten eng mit der Regierung, anderen staatlichen Stellen oder privaten Institutionen und Unternehmen zusammen.

vernetzt 

Geschichte der Fachstelle

Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich wurde 1989 mittels Volksentscheid geschaffen und nahm im darauffolgende Jahr ihre Arbeit auf. 

Geschichtliches

Weitere Informationen