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Hilfsmittel für ArbeitnehmerInnen

Über den eigenen Lohn zu reden oder Stellen unter Angaben des vorgesehenen Lohns auszuschreiben, ist in der Schweiz nicht üblich. Es ist daher nicht einfach, den eigenen Lohn mit dem anderer zu vergleichen oder Lohndiskriminierungen auf die Spur zu kommen.

Folgende Tipps und Informationen helfen Ihnen dabei, einen angemessenen Lohn einzufordern und Lohndiskriminierung zu beanstanden. 

Sie bewerben sich für eine Stelle

  • Für die Stelle relevante Kompetenzen können auch ausserberuflich erworben werden, z.B. in der Familien- und Carearbeit oder über ehrenamtliche Aktivitäten. Vergessen Sie nicht, diese in Ihr Kompetenzenprofil aufzunehmen und im Gespräch zu nennen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass die Lohnverhandlung ein Teil des Bewerbungsgesprächs bildet.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld darüber, wie viel Lohn Sie in Ihrem Beruf und in der Funktion, für die Sie sich bewerben, üblicherweise erwarten können.
  • Fragen Sie bei Ihrer Gewerkschaft oder Ihrem Personalverband nach Vergleichszahlen, konsultieren Sie die Lohnrechner unter Löhne vergleichen oder reden Sie mit befreundeten Personen, Arbeitskolleginnen und -kollegen oder Verwandten über Löhne.
    Denken Sie daran, bei den Lohnrechnern Ihren Lohn ungeachtet Ihres Geschlechts mit dem durchschnittlichen Monatslohn eines Mannes zu vergleichen.

Sie haben einen Termin für ein Mitarbeitendengespräch

  • Wichtig ist eine gute Vorbereitung. Erkundigen Sie sich im Voraus über das Ziel und den Ablauf des Gesprächs und verlangen Sie die dazu notwendigen Unterlagen für Ihre Vorbereitung (Gesprächsleitfaden, Bewertungsbogen usw.).
  • Vergegenwärtigen Sie sich, was Sie an Ihrem Arbeitsplatz geleistet haben.
  • Scheuen Sie sich nicht davor, eine Lohnerhöhung zu verlangen oder treffen Sie eine verbindliche Vereinbarung, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Lohnerhöhung geplant ist.
  • Bestellen Sie die Broschüre «Früh übt sich, wer eine Meisterin werden will» des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Dort finden Sie wertvolle Tipps zur Vorbereitung auf das Mitarbeitendengespräch. Broschüre bestellen

Sie vermuten, lohnmässig diskriminiert zu werden

Sie vermuten, für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit nicht gleich entlöhnt zu werden wie eine Person des anderen Geschlechts im selben Betrieb. Folgende Schritte empfehlen sich:

1. Schritt

Versuchen Sie zu klären, ob Ihre Situation mit der des Arbeitskollegen wirklich vergleichbar ist, zum Beispiel punkto Ausbildung, Berufserfahrung, Dienstalter usw. Die von uns zusammengestellten Lohnrechner helfen Ihnen dabei.

2. Schritt

Wenn sich Ihre Vermutung aufgrund der Abklärungen erhärtet hat, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, Ihrer Vorgesetzten oder mit der bzw. dem Personalverantwortlichen vereinbaren. Gehen Sie gut dokumentiert in das Gespräch und halten Sie die Ergebnisse anschliessend schriftlich fest.

3. Schritt

Wenn die Forderung nach gleichem Lohn im Gespräch nicht zum Erfolg geführt hat, wenden Sie sich an andere Stellen:
Allenfalls gibt es in Ihrem Betrieb eine gleichstellungsverantwortliche Person, die Sie angehen können. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Personalverbandes, können Sie sich an deren Rechtsberatung wenden. Falls Sie im Kanton Zürich arbeiten, können Sie sich an die Zürcher «Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz» wenden (Tel. 044 248 30 30 36). Die Schlichtungsbehörde berät Sie, ob und welche weiteren Schritte Sie unternehmen sollten.

4. Schritt

Wenn Sie bereit sind, weiter für Ihre Lohngleichheit zu kämpfen, können oder müssen Sie sich − je nach Kanton − an die jeweilige Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz wenden.
Im Schlichtungsverfahren wird versucht, eine Einigung zwischen Ihnen und ihrer Arbeitgeberin/ihrem Arbeitgeber zu erreichen. Sie als ArbeitnehmerIn müssen glaubhaft machen, dass die Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts besteht. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hingegen muss beweisen, dass dem nicht so ist. Kommt eine Einigung zustande, ist diese rechtskräftig. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen, müssen Sie selber dafür aufkommen.

5. Schritt

Wenn das Schlichtungsverfahren nicht zu einer Einigung geführt hat, können Sie den gerichtlichen Weg beschreiten. Falls Sie dies nicht schon vorher getan haben, sollten Sie allerspätestens jetzt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beiziehen.

Ihre Rechte

Tramplakat aus der Kampagne «Über Löhne reden» der Fachstelle für Gleichstellung

Denken Sie dran:

  • Arbeitgebende dürfen Ihnen nicht verbieten, über den Lohn zu reden. Betriebsordnungen oder ähnliches, die dies verlangen, verstossen gegen den Persönlichkeitsschutz.
  • Während des Verfahrens und sechs Monate darüber hinaus sind Sie vor einer «Rachekündigung» geschützt. Erhalten Sie in dieser Frist trotzdem die Kündigung, müssen Sie diese sofort anfechten.
  • Eine Lohndiskriminierung kann auch geltend gemacht werden, wenn Sie den Betrieb bereits verlassen haben.

Weitere Informationen

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