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Integrierte Sonderschulung (ISR/ISS)

Die integrierte Sonderschulung (ISR/ISS) richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einem hohen besonderen Bildungsbedarf, die im Unterricht der Regelklasse gefördert werden können.

Die Beschulung erfolgt gleichberechtigt mit allen Kindern und Jugendlichen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, findet der Unterricht nach dem geltenden Lehrplan 21 statt.

Es werden zwei Formen der integrierten Sonderschulung unterschieden:

– die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
– die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)

Für die Zuweisung zur Sonderschulung ist ein schulisches Standortgespräch (SSG) und eine schulpsychologische Abklärung mit Standardisiertem Abklärungsverfahren (SAV) verbindlich anzuwenden. Verantwortlich für die Zuweisung zur Sonderschulung ist die Kreisschulbehörde Letzi (Schulpflege).
 

ISS: Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS) liegt die Hauptverantwortung für die sonderpädagogische Förderung bei der Sonderschule.

ISR: Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) liegt die Hauptverantwortung für die sonderpädagogische Förderung bei der Regelschule. An der Schule Altweg werden Unterricht und Fördermassnahmen so gestaltet, dass eine angemessene Schulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.
 

Die Planung, Organisation und Durchführung der ISR erfolgen durch das Team der Schule Altweg. Falls spezifisches Fachwissen benötigt wird, nehmen wir Beratung und Unterstützung (B+U) von gemeindeeigenen oder externen Fachstellen in Anspruch.

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