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Betreuung

Anmeldung für die Betreuung in der Tagesschule

In der Tagesschule bleiben die Schülerinnen und Schüler an Tagen mit Nachmittagsunterricht über Mittag in der Schule. Diese Mittage sind «gebunden». Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine warme, ausgewogene Mahlzeit und werden von qualifiziertem Fachpersonal betreut. 

Die Teilnahme läuft automatisch mit der Zuteilung in eine Tagesschule und gilt für ein Jahr. Die Eltern bezahlen pro gebundenem Mittag einen Einheitstarif von 6 Franken. Es ist nicht möglich, nur einzelne gebundene Mittage zu buchen bzw. sich von einzelnen gebundenen Mittagen abzumelden. 

Eltern können ihre Kinder von allen gebundenen Mittagen bis zum 31. März auf das kommende Schuljahr hin abmelden. Erhalten Eltern zu einem späteren Zeitpunkt die Zuteilung in eine Tagesschule, haben sie innert 10 Tage die Möglichkeit, ihr Kind abzumelden. Eine kurze, schriftliche Abmeldung zu Handen Kreisschulbehörde Waidberg reicht in jedem Fall. Eine Abmeldung gilt bis auf Widerruf. Eine erneute Anmeldung, ist auch jeweils bis zum 31. März für das kommende Schuljahr möglich.

Ergänzend zum Tagesschulbetrieb können die «ungebundenen» Betreuungsangebote (basierend auf den Daten Steuererklärung) nach individuellem Bedarf am Morgen ab 7 Uhr, an den Mttagen und Nachmittagen bis 18 Uhr gebucht werden. Dies gilt auch für die 1. Kindergartenkinder, die am Nachmittag nie Unterricht haben und deshalb von der Tagesschule ausgenommen sind. Auch Kinder, welche von der Tagesschule abgemeldet wurden, können für einzelne «ungebundene» Morgen, Mittage und/oder Abende angemeldet werden.

Die Erstanmeldung:

Diese erfolgt anhand des Formulars "Registrierung für die schulische Betreuung TS 2025" unter https://www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/volksschule/betreuung_horte/anmeldung.html. Das ausgefüllte Formular mit ihrer Originalunterschrift senden die Eltern in Papierform an die Leitung Betreuung. Die Anmeldung für die Tagesschule gilt für alle Kinder ab dem 2. Kindergartenjahr für ein ganzes Schuljahr. Bei der Erstregistrierung haben Eltern die Möglichkeit, Änderungen für die "ungebundene" Angebot künftig elektronisch oder auf Paper zu erledigen.

Online-Version: 

Mit Angabe einer E-mail-Adresse entscheiden sich die Eltern zukünftig das ungebundene Betreuungsangebot konsequent online zu ändern.                  

  • Vorteile der Online-Version: Viel weniger administrativer Aufwand für die Eltern und das Betreuungspersonal. Zudem bleibt die Verantwortung auf der Erwachsenenebene, die Kinder sind demzufolge nicht involviert und wir alle leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, indem wir viel Papier sparen.

Papier-Version:       

Ohne Angabe einer E-mail-Adresse entscheiden sich die Eltern zukünftig das ungebundene Betreuungsangebot auf dem Formular "Betreuungsvereinbarung für Pilotschulen Tagesschule 2025" zu tätigen. Die Papierformulare schicken die Eltern bitte direkt in die Horte oder bringen sie persönlich vorbei. Auch hier sind die Kinder von der Erwachsenen-Verantwortung entbunden.                                                                                                     

Mein Konto - Elektronische Betreuungsvereinbarung (Online-Version)

Mit der erstmaligen Anmeldung (Registrierung) erhalten die Eltern einen individuellen Code pro Kind per Post zusammen mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Tagesschule" zugestellt. Den Code benötigen sie für die einmalige Aktivierung der Betreuungsvereinbarung in ihrem "Mein Konto"-Account. Die Eltern registrieren sich zuerst bei "Mein Konto" dem zentralen Zugang zu den Onlinedienstleistungen der Stadt Zürich. Nach der Anmeldung bei "Mein Konto" gehen die Eltern wie folgt vor:

  1. Klicken Sie oben rechts auf "Alle Services"
  2. Wählen Sie "Schule & Betreuung"
  3. Fügen Sie die "Betreuungsvereinbarung" zu "Mein Konto" hinzu
  4. Geben Sie den Code und die Personalien Ihres Kindes ein und klicken Sie "Platzieren"

Danach stehen den Eltern die Betreuungsvereinbarung für künftige Anpassungen für das ungebundene Betreuungsangebot jederzeit zur Verfügung.

Der Film «Elektronische Betreuungsvereinbarung» unter https://www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/volksschule/betreuung_horte/anmeldung/film_elektronische_betreuungsvereinbarung.html erklärt das Vorgehen Schritt für Schritt.

Das Formular für eine erstmalige Anmeldung oder zur Bestellung eines Identifikationscodes für den Online-Zugang finden die Eltern auf dieser Seite.


Weitere Informationen zu den Betreuungsangeboten und -tarifen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fristen für Änderungen, Kündigungen und die Anmeldung für die Ferienbetreuung finden die Eltern unter https://www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/volksschule/betreuung_horte.html

Änderungen, Kündigung der Betreuungsvereinbarung

Reduktion und Kündigungen Betreuungsumfang

Verbindliche Frist neu 30 Tage auf den 1. Tag des Monats:

In "Mein Konto" oder auf Papier für Eltern ohne E-mail-Adresse

Ausnahmen für Papier und Online-Version

Erhöhung und Verschiebung von Tagen im ungebunden Betreuungsangebot

Frist auf den 1. Tag des Folgemonats wenn betrieblich möglich (Entscheid: Leitung Betreuung)

Anmeldung für die Ferienbetreuung

Verbindliche Fristen

Die Anmeldefrist beträgt neu ebenfalls 30 Tage vor Ferienbeginn

Online-Version:
Anmeldung konsequent innerhalb der Frist online in «Mein Konto». Die Erinnerungsfunktion ist automatisch eingeschaltet.

Papierversion:
Die Anmeldeformulare erhalten die Eltern von uns per Post. Bringen Sie die Formulare innerhalb der Frist mit der Originalunterschrift in den Hort zurück oder sende diese per Post (Poststempel ist massgebend).

Anmeldung für die unterrichtsfreien Tage und Q-Tage

Verbindliche Fristen werden den Eltern via E-mail oder Brief mitgeteilt

Gleiches Vorgehen wie bei Anmeldung für Ferienbetreuung

Weitere Informationen

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