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Randabschlüsse

Überblick Randabschlüsse
Überblick Randabschlüsse

Planen Sie standardmässig Randabschlüsse aus Granit. In besonderen Situationen – in Begegnungs- oder Fussgängerzonen, auf Mischverkehrsflächen oder in der Altstadt – können Sie je nach Gestaltungskonzept keine oder spezielle Randsteine verwenden.

Randabschlüsse sollen möglichst wenige Vor- und Rücksprünge im Grundriss aufweisen und möglichst durchgehend eine einheitliche Höhe haben. Fassen Sie verschiedene Bauformen, etwa Überfahrten oder Absenkungen, möglichst einheitlich zusammen, wenn sie auf freier Strecke innerhalb von zehn Metern oder weniger aufeinanderfolgen. Dies gilt aus Sicherheitsgründen nicht für aufeinanderfolgende Trottoirabsenkungen in Kreuzungsbereichen. Verhindern Sie wildes Parkieren mit geeigneten Massnahmen.  

Konzeptplan Randabschlüsse
Konzeptplan Randabschlüsse

Wählen Sie die Breite von Randabschlüssen gemäss dem Konzeptplan Randabschlüsse. Gegenüberliegende Trottoirs sind mit den gleichen Randsteinbreiten auszustatten. Ziehen Sie bei Einmündungen und Kreuzungen die Randsteinbreiten von den übergeordneten Strassen bis zum Ende des Radius in die untergeordnete Strasse.

Für Sehbehinderte sind als Trennelemente Vertikalversätze mit mindestens 3 cm Höhe oder Schrägversätze mit 4 cm oder 6 cm erforderlich. Als Führungselemente eignen sich Belagsbänder mit taktilem Kontrast (SN 640 075).

Bauen Sie wenn immer möglich Randsteine RN 25 und breiter aus, um sie zu reinigen und vor Ort wieder zu versetzen. Ist dies nicht möglich, werden sie zur späteren Wiederverwendung an ein Lager der Werkhöfe des Tiefbauamts geliefert, wo auch Steine für Ersatz und Ergänzung bezogen werden können.

Der Konzeptplan Randabschlüsse gibt die Breite von Randsteinen vor und ist auch auf dem städtischen OpenData-Portal veröffentlicht.