Global Navigation

Treppen, Böschungen und Mauern

Mauern, Böschungen und Treppen überwinden Höhenunterschiede. Sie begrenzen und ordnen Räume und Nutzungszonen. Sie prägen den Raum und haben teilweise auch repräsentativen Charakter. Mauern und Böschungen vermitteln zwischen verschiedenen Lebensräumen. Sie haben eine ökologische Bedeutung und tragen zur Artenvielfalt bei.

Planen Sie Böschungen, wenn Sie die Wahl zwischen Mauern und Böschungen haben. Wo Topografie, Platzverhältnisse und/oder Gestaltung es erfordern, können Mauern gebaut werden. Halten Sie die Sichtweiten gemäss Verkehrssicherheitsverordnung frei.

Mauern sollen in Dimensionierung und Materialqualität zum Gebietscharakter und zum vorgefundenen Bestand passen. Sie werden in Naturstein, das heisst Granit oder Sandstein, oder Ortbeton gebaut, Mauerabdeckungen in Granit. In Ausnahmefällen dürfen Sie Steinkörbe verwenden. Glatte Oberflächen müssen mit einem Graffitischutz versehen werden.

Ab einer Höhe von 1.00 m benötigen Mauern und Treppen eine Absturzsicherung gemäss SN 640 568. Stimmen Sie Geländer gestalterisch auf das Bauwerk ab. Auf der ersten und letzten Treppenstufe ist eine weisse Markierung für Sehbehinderte anzubringen.

Planungsgrundlagen

  • Verkehrssicherheitsverordnung vom 15. Juni 1983 (VSiV; LS 722.15)
  • Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, insbesondere SN 640 568-2013 Passive Sicherheit im Strassenraum – Geländer; SN 640 568 Geländer
  • Standards Fussverkehr der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021