Global Navigation

Über- und Unterführungen

Überführungen, Unterführungen und Tunnels queren Bahnlinien, Stadtautobahnen und Hauptverkehrsachsen sowie natürliche Hindernisse. Sie stellen den Zugang zu Tram- und Bahnperrons her.

Tunnels sollen möglichst kurz und übersichtlich sein. Vermeiden Sie bei Unterführungen wenn möglich oberirdische Bauteile oder gestalten Sie sie transparent. Bauen Sie keine nicht tragenden Decken, und entfernen Sie solche, wenn eine Umgestaltung ansteht.

Unterführungen für den Fuss- und Veloverkehr stammen meist aus einer Zeit, in der diese Verkehrsmittel keine Priorität hatten. Heute sollen keine neuen Unterführungen für den Fuss- und/oder Veloverkehr mehr entstehen (Ausnahme: Querungen von Bahnlinien und Stadtautobahnen). Ersetzen Sie Unterführungen in bestehenden Anlagen wenn möglich durch eine ebenerdige Querung.

Legen Sie die Geometrien von Auf- und Abgängen und Tunnels so fest, dass sie präzise in das übergeordnete Weg- und Strassennetz eingegliedert sind, direkte Geh- und Fahrwege ermöglichen und eine angenehme Steigung aufweisen. Auf- und Abgänge sowie Vorzonen sind offen zu halten und müssen oberirdisch einfach erkennbar sein. Anfangs- und Endpunkte beziehungsweise das Tageslicht sollten von jedem Punkt in der Unterführung sichtbar sein. Vermeiden Sie schlecht einsehbare Stellen, stark verwinkelte Bauteile oder Stützen, die die Sicht behindern.
Bieten Sie bei Unterführungen wo möglich eine oberirdische Alternative an.

Velofahrende sind in der Regel nicht durch Personen-Unterführungen zu führen. Wenn doch, können auf langen, geraden und übersichtlichen Strecken die Geh- und Fahrflächen getrennt werden. Nur im Ausnahmefall soll das Koexistenzprinzip angewendet werden.

Übersichtliche Knotenpunkte, räumliche Aufweitungen und abgerundete Wände helfen, Konflikte zwischen Fuss- und Veloverkehr zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sind geeignete Massnahmen zu ergreifen, um schnellere Verkehrsteilnehmende, etwa Velofahrende oder Trottinettfahrende, zu verlangsamen.

Dimensionieren Sie Über- und Unterführungen anhand der Standards Fussverkehr sowie der Velostandards der Stadt Zürich. Die lichte Breite von Über- und Unterführungen beträgt mindestens 3.00 m, bei Mischverkehr mit Velos mindestens 3.50 m. Die empfohlene minimale lichte Breite von Treppen mit seitlicher Begrenzung beträgt 2.50 m. Rampen und Treppen zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sollen eine lichte Breite von 2.00 m nicht unterschreiten.

Das Quergefälle von Über- und Unterführungen sollte eine Neigung von 2 % und das Längsgefälle eine Neigung von 6 % nicht überschreiten. Um Höhenunterschiede zu überwinden, sind kombinierte Lösungen aus Rampe und Treppe ideal. Rampen sind mit geringstmöglichem Gefälle (max. 6 %) auszulegen. Ein Gefälle bis 10 % oder überdacht bis maximal 12 % ist möglich, wenn räumliche und bauliche Rahmenbedingungen dies erfordern. Lässt sich ein stufenloser Zugang nicht mit einem vertretbaren Aufwand realisieren, müssen Sie eine alternative ebenerdige Verbindung planen.

Es sind Handläufe und Geländer gemäss der VSS-Normen SN 640 075 und SN 640 258 anzubringen. Werden auf Rampen Geländer versetzt angeordnet, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen wie Velos oder Rollbrettern zu reduzieren, gelten die Abstände gemäss SN 640 075.

Statten Sie Über- und Unterführungen mit robusten Leuchten aus, die sich möglichst ausserhalb der Reichweite von Vandalen befinden, um eine sichere Wegführung zu gewährleisten. Als Standard sind Deckenleuchten zu verwenden, in besonderen Fällen auch Wandleuchten.

Unterführungen machen vielen Menschen Angst. Helle und unterhaltsfreundliche Materialien wirken dem entgegen. Verwenden Sie für die Wände Beton, Farben und keramische Oberflächen.

Personenunterführungen

Personenunterführung an Verkehrsknoten
Personenunterführung an Verkehrsknoten

Personenunterführungen befinden sich an sehr stark befahrenen Verkehrsknoten oder auf freier Strecke an sehr stark befahrenen Strassen, insbesondere Stadtautobahnen, oder Bahnlinien.

Personenunterführung an freier Strecke
Personenunterführung an freier Strecke
Nordstrasse / Rosengartenstrasse. Personenunterführung in hellen Farben.
Sportanlage  Allmend Brunau / Büttenweg. Personenunterführung unter Allmendstrasse.

Strassenunterführungen

Strassenunterführungen und Tunnels finden sich an sehr stark befahrenen Strassen oder Bahnlinien und queren topografische Hindernisse. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Lärmbelastung klein zu halten, sind Fuss- und Veloverkehr vom motorisierten Verkehr zu trennen. Der Fuss- und Veloverkehr wird auf halber Höhe geführt.

Bahnhofquai. Wichtige Unterführung des Bahnhofplatzes für den motorisierten Individualverkehr und Velofahrende, Ebene –1.
Langstrasse. Fuss- und Veloverkehr auf halber Höhe, übersichtliche Gestaltung auch bei Einmündungsbereichen, Ebene –1.

Passerellen

Überführungen oder Passerellen sind Brücken, die den Fuss- und Veloverkehr über Bahnlinien, Stadtautobahnen oder Hauptverkehrsachsen leiten. Eine Treppe oder eine Rampe führt auf die höhere Ebene. Lifte sind nur als Zusatzangebot vorzusehen, oder wenn eine Rampe nicht möglich ist.

Grünau. Fachwerkbrücke aus Stahl über Autobahn A1.
Gleisbogen Zürich-West. Brücke über Hauptverkehrsachse.