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Grundwasser-Wärmepumpe

Die Installation einer Grundwasser-Wärmepumpe ist bewilligungspflichtig. Der Kanton und die Stadt Zürich sind Ihre Ansprechpartner.

Wer in der Stadt Zürich Grund-, Quell- oder Drainagewasser zu Wärmezwecken nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Baubewilligung des Kantons sowie die Freigabe der Stadt.

Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft.

Kontaktieren Sie zudem den Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich, siehe unten. Dieser prüft das Gesuch auf dessen Übereinstimmung mit der städtischen Energieplanung. Zudem bewilligt er den Einsatz allfälliger fossiler Spitzenlastkessel.

Ob sich Ihr Grundstück im Bereich eines nutzbaren Grundwasservorkommens befindet, erfahren Sie im Wärmenutzungsatlas des Kantons oder auf der städtischen Energiekarte EnerGIS. Das Potenzial ist in der Stadt Zürich jedoch beinahe ausgeschöpft. Neue Nutzungen sind nur noch in wenigen Fällen möglich.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Bewilligungsverfahren für Grundwasser-Wärmepumpen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz.

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Umwelt- und Gesundheitsschutz
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