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Fernwärmeanschluss

Die Installation eines Fernwärmeanschlusses ist meldepflichtig. Zugelassen sind nur Verbunde, deren Wärme zu mindestens 70 % aus erneuerbarer Quelle, der Nutzung von Abwärme oder aus der Abfallverbrennung stammt. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Meldeverfahren

Vorgehen

  • Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihre Meldung online ein.
  • Das Amt für Baubewilligungen bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
  • Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine weitere Nachricht erhalten, können Sie mit dem Bau Ihres neuen Anschlusses beginnen.

Benötigte Unterlagen

Ausnahme

  • Erfolgen im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten (z. B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen) oder werden Räume anders genutzt, unterliegt das Vorhaben insgesamt der Bewilligungspflicht. 
  • Kontaktieren Sie in diesem Fall die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen
  • Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.

Weitere Hinweise

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren für Fernwärmeanschlüsse? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energie
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