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Wärmekraftkopplung

Die Realisierung einer Heizungsanlage mit Wärmekraftkopplung untersteht der Bewilligungspflicht. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Bedingungen

Wärmekraftkopplungsanlagen sind in den folgenden Fällen zulässig:

  • bei Neubauten
  • beim Heizungsersatz mit Biogas
  • beim Heizungsersatz als Standardlösung, wenn wieder eine Heizung mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden darf.

Es sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Der elektrische Wirkungsgrad muss mindestens 25 % betragen.
  • Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser muss durch die Wärmenutzung der Wärmekraftkopplung zu mindestens 60 % abgedeckt werden.

Falls Sie eine gasbetriebene WKK-Anlage planen und die Liegenschaft noch nicht an das Gasnetz angeschlossen ist, erfahren Sie bei der Netzbetreiberin Energie 360°, ob ein Anschluss möglich ist.

Neubauten

Die baurechtliche Bewilligung der Wärmekraftkopplungsanlage erfolgt mit dem Bauentscheid für das geplante Neubauvorhaben. Vermerken Sie dazu im Baugesuchsformular – Kapitel: Heizungsanlage / Wärmeerzeugung – Andere – Art und Typ der geplanten WKK-Anlage.

Der Grenzwert für den gewichteten Energiebedarf pro Jahr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung in Neubauten darf nicht überschritten werden.

Die Elektrizität aus WKK-Anlagen kann in die Berechnung einbezogen werden, wenn sie nicht zur Erfüllung der Anforderungen an die Eigenstromerzeugung eingerechnet wird.

Die Nachweisformulare können im Rahmen der Auflagenbereinigung eingereicht werden (nach Erhalt des Bauentscheids und gemäss den dort aufgeführten Auflagen).

Heizungsersatz mit Biogas

Wird für den Betrieb einer Wärmekraftkopplungsanlage eine Bezugsvereinbarung mit einem Energielieferanten für mindestens 80 % Biogasanteil während der gesamten Lebensdauer der WKK-Anlage abgeschlossen, sind die Anforderungen an den Heizungsersatz erfüllt.

Um eine WKK-Anlage mit Biogas bewilligen zu lassen, beachten Sie die folgende Seite: Biogas

Heizungsersatz mit Standardlösung

Wird der Nachweis erbracht, dass eine erneuerbare Heizungslösung technisch nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden ist, darf erneut eine fossile Heizung eingebaut werden. In diesem Fall müssen aber 10 % des Energieverbrauchs eingespart oder durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der 10 %-Anforderung kann die Standardlösung 6 Wärmekraftkopplung gewählt werden.

Um eine mit fossilen Brennstoffen betriebene WKK-Anlage als Standardlösung bewilligen zu lassen, beachten Sie die folgende Seite: Gas- oder Ölheizung

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Bewilligung von Wärmekraftkopplungsanlagen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energie
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