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Gas- oder Ölheizung

Fossile Heizungen sind am Ende ihrer Lebensdauer grundsätzlich durch klimafreundliche Lösungen zu ersetzen. Neu eingebaut werden dürfen sie nur unter bestimmten Bedingungen und mit Auflagen. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Bedingungen

Erneuerbare Heizung technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich

Wird der Nachweis erbracht, dass eine erneuerbare Heizungslösung technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, darf mit Auflagen erneut eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Als nicht wirtschaftlich gelten Lebenszykluskosten, die mehr als 5 % teurer sind als bei einem Ersatz mit einer fossilen Heizung.

Auflagen

Ist der Nachweis erbracht, dass erneut eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden darf, müssen 10 % des Energieverbrauchs eingespart oder durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Dazu stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:

  • Minergie zertifiziertes Gebäude
  • Gebäude mit einer GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse D oder besser
  • Gebäude mit Baujahr 1990 oder jünger
  • Standardlösung 1: Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung
  • Standardlösung 4: Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe
  • Standardlösung 6: Wärmekraftkopplung
  • Standardlösung 7: Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage
  • Standardlösung 8: Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle
  • Standardlösung 9: Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach
  • Standardlösung 10: Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel
  • Standardlösung 11: Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung

Bereits ausgeführte Standardlösungen können geltend gemacht werden, wenn deren Realisierung nicht länger als 8 Jahre zurückliegt.

Vorgehen

  • Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihr Baugesuch beim Amt für Baubewilligungen ein.
  • Das Amt für Baubewilligungen prüft, welches Verfahren erforderlich ist.

Benötigte Unterlagen

  • WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuch- / Meldeformular)
  • Bericht zur technischen Machbarkeit: Es ist darzulegen, weshalb eine erneuerbare Heizlösung technisch nicht möglich ist. Der Bericht ist durch eine Fachperson zu erstellen.
  • EN-LCC-ZH «Heizkostenrechner»: Das Excel-Formular dient als Nachweis, dass eine erneuerbare Heizung nicht wirtschaftlich ist.
  • EN-120 «Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz»: Das Formular dient als Nachweis, dass 10 % des Energieverbrauchs eingespart oder durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Falls das Gebäude die Anforderungen bereits erfüllt, ist mit dem Formular EN-120 auch der GEAK-Bericht bzw. das Minergie-Zertifikat einzureichen.
  • Falls bauliche Massnahmen vorgesehen sind (z. B. Fensterersatz, Wärmedämmung, Umbauten, Nutzungsänderungen einzelner Räume), die für das Baugesuch erforderlichen Unterlagen.

Weitere Hinweise

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Bewilligung von Gas- oder Ölheizungen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energie
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