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Strassenlärmdaten

Neues Berechnungsmodell seit dem 1.7.2023

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt seit dem 1. Juli 2023, für Strassenlärmberechnungen das Emissionsmodell sonROAD18 mit der Ausbreitungsberechnung nach ISO 9613-2 anzuwenden.

Seither sind in Lärmgutachten die Immissionsergebnisse, gestützt auf die Vollzugshilfe des Cercle Bruit «Runden und Darstellen von Lärmermittlungsresultaten», mathematisch auf eine Nachkommastelle zu runden und mit dem massgebenden Belastungsgrenzwert zu vergleichen.

Emissionsdaten nach sonROAD18

Die Stadt Zürich stellt die Emissionsdaten nach sonROAD18 zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Anwendungsrichtlinie sonROAD18 im Kanton Zürich mit den zugehörigen Vorgaben.

Bei Lärmgutachten zu Bauvorhaben mit längeren Planungsverfahren (Machbarkeitsstudien, Gestaltungsplan, Wettbewerb, etc.) ist ein Immissionszuschlag von +1 dB als Planungsreserve anzuwenden, um allfällige Veränderungen der Verkehrszusammensetzung oder Verkehrszunahmen im Laufe des Planungsverfahrens, zu berücksichtigen.

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