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Fragen & Antworten zum Fahren mit Sondersignal

Warum brauchen Rettungsfahrzeuge Blaulicht und Wechselklanghorn?

Dank Blaulicht und Wechselklanghorn haben die Retterinnen und Retter im Notfall freie Fahrt und gewinnen wertvolle Zeit. Die rechtliche Grundlage dafür bilden Art. 27 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes und Art. 16 der Verkehrsregelverordnung. Dort ist festgehalten, dass alle Strassenbenützer/-innen den Fahrzeugen der Feuerwehr, Sanität, Polizei und des Zolls die Strasse sofort freigeben und den Vortritt lassen müssen – sofern sie sich mit Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigen. 

Wie sind die gesetzlichen Grundlagen für Blaulicht und Wechselklanghorn?

Der Art. 100 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes bietet zudem die Grundlage, dass die Rettungskräfte auf dringlichen Fahrten Verkehrsregeln ohne rechtliche Konsequenzen übertreten dürfen – aber auch wieder nur, wenn sie die nötige Vorsicht walten lassen und die Warnsignale eingeschaltet sind. Bei einem Verzicht auf den Einsatz des Wechselklanghorns bei nächtlichen dringlichen Dienstfahrten sind die Mitarbeitenden am Steuer bei einem Unfall rechtlich nicht mehr vollumfänglich geschützt. Dieser Schutz ist aber besonders wichtig, weil die Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter für die Ausübung ihres Berufs zwingend auf den Fahrausweis angewiesen sind. Und natürlich geht es um den Schutz der weiteren Verkehrsteilnehmenden, damit diese die Rettungsfahrzeuge frühzeitig visuell und akustisch erkennen können.

Wer entscheidet über das Einschalten von Blaulicht und Wechselklanghorn?

Der Fahrer oder die Fahrerin kann nicht selber entscheiden, ob die Fahrt dringlich ist. Der Einsatz von Blaulicht und Wechselklanghorn muss immer von der Einsatzleitzentrale angeordnet werden und richtet sich nach der Art des Einsatzes. 

Kann in der Nacht kein leiseres Wechselklanghorn verwendet werden?

SRZ ist sich sehr bewusst, dass das Wechselklanghorn gerade in der Nacht stört. In der Nacht sind allerdings in der Regel deutlich weniger Rettungsfahrzeuge unterwegs als am Tag. 

Leider ist es aufgrund der Vorschriften auch nicht möglich, beispielsweise einen leiseren «Nachtmodus» für das Wechselklanghorn zu verwenden. In der Verordnung über die technischen Anforderungen an die Strassenfahrzeuge sind sowohl die Lautstärke, die Grundfrequenz, das Tonverhältnis des Zweiklanghorns und die Zeitdauer der rhythmischen Tonfolge genau festgelegt.

Der konkrete db(A)-Wert für das Wechselklanghorn ist in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) bzw. in den entsprechenden europäischen Richtlinien und Reglementen geregelt:

  • Fahrzeuge mit Blaulicht sind mit einem wechseltönigen Zweiklanghorn zu versehen. 
  • Festgelegte Lautstärke (im eingebauten Zustand mindestens 100, jedoch höchstens 115 dB(A))
  • Festgelegte Grundfrequenz zwischen 360 Hz und 630 Hz, Verhältnis 3:4
  • Festgelegte Zeitdauer der rhythmischen Tonfolge

Was unternimmt SRZ, um die Lärmbelästigung der Anwohnenden zu senken?

SRZ ist sich sehr bewusst, dass das Wechselklanghorn gerade in der Nacht stört. In der Nacht sind allerdings in der Regel deutlich weniger Rettungsfahrzeuge unterwegs als am Tag. 

Trotzdem trifft Schutz & Rettung Zürich im Rahmen der Möglichkeiten Massnahmen gegen die Lärmbelästigung der direkten Nachbarschaft an den definitiven Wachenstandorten. Auf den regelmässig benützten Ausfahrtsachsen der Rettungsfahrzeuge werden die Lichtsignalanlagen so gesteuert, dass sie bei einem dringlichen Einsatz den Rettungsfahrzeugen automatisch freie Fahrt gewähren. Blaulicht und Wechselklanghorn können damit in bestimmten Fällen erst später eingeschaltet werden, wenn die nächste Hauptverkehrsachse erreicht ist. Bei der geplanten neuen Wache Nord mit ZEL ist eine solche Lichtsignalanlage vorgesehen. Bei der Interimswache Neunbrunnen, welche provisorisch genutzt wird, wären die Kosten für die Installation allerdings zu hoch gewesen. 

SRZ-Webclip #43: Das Fahren mit Sondersignal

Sondersignal​, Blaulicht​, Martinshorn​ oder einfach «Tatü-Tata»: Wenn Feuerwehr​ und Sanität​ ausrücken müssen, zählt jede Sekunde. Die tickende Uhr, der Verkehr oder aber auch die Mitmenschen – eine Fahrt mit Sondersignal ist herausfordernd.

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