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Passantenbefragungen

Passantenbefragungen auf öffentlichem Grund

Art. 25 Vorübergehende Benutzung öffentlicher Grund (Benutzungsordnung)

Marktforschungsinstitute, Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber, Privatpersonen und öffentliche Institutionen sowie Schulen können eine Bewilligung beantragen.

Passantenbefragungen dienen vorwiegend der Marktforschung oder erfolgen im Rahmen eines Schulprojektes.

Für Umfragen von Schulen gelten die unten aufgeführten speziellen Auflagen und Bedingungen.

Das Gesuch für die Passantenbefragung muss möglichst frühzeitig beim Kommissariat Verwaltungspolizei, Fachgruppe Bewilligung Gewerbe, eingereicht werden. 

Erlaubt ist 

  • Befragungen müssen neutral gestaltet sein 
  • Örtlichkeiten sind in der ganzen Stadt frei wählbar (Kreis 1-12) 
  • Zeiten: Montag - Samstag: 07.00 – 20.00 Uhr 

Untersagt ist

(Liste nicht abschliessend):

  • Befragungen dürfen nicht über ein einzelnes Produkt oder eine einzelne Firma erfolgen. 
  • Es dürfen keine persönlichen Daten aufgenommen werden.
  • Bei den Umfragen dürfen Sie weder Flyer, Geschenke, Werbeartikel usw. abgeben. 
  • Es dürfen keine Aufbauten, wie z. B. Tische und Stühle usw. aufgestellt werden. 
  • Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen nicht behindert werden. 
  • Die Sicherheit muss jederzeit gewährleistet sein. 
  • An Sonn- und Feiertagen dürfen keine Passantenbefragungen durchgeführt werden. 

Einzureichende Unterlagen 

Passantenbefragungen durch Schülerinnen und Schüler 

Für Schülerinnen- und Schüler-Umfragen gelten die aufgeführten Auflagen und Bedingungen. Für Umfragen, die Ausbildungszwecken dienen, werden jedoch keine Benutzungsgebühren verrechnet. Einzelne Umfragen durch Schülerinnen und Schüler sind ausnahmsweise bewilligungsfrei.

Werden jedoch Umfragen von grösseren Schülergruppen am gleichen Ort durchgeführt, muss ein Gesuch der Stadtpolizei Zürich, Verwaltungspolizei, eingereicht werden. Gesuchstellerin muss in diesem Falle die Schule sein.

Gebühren 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsgebührenordnung) und Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Kommissariat Verwaltungspolizei und Büro für Veranstaltungen. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen. 

Gesuchsformular

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Weitere Informationen