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Vaterschaft

Sind die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet, gilt der Ehemann als rechtlicher Vater. Demgegenüber muss die Vaterschaft rechtlich geklärt werden, falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Hierbei werden die Eltern durch die Fachstelle Elternschaft und Unterhalt der Sozialen Dienste der Stadt Zürich unterstützt. Das Kind hat ein Recht darauf, dass die Vaterschaft geregelt wird. In den meisten Fällen geschieht dies, indem der Vater das Kind anerkennt.

Wird das Kind nicht innert angemessener Frist vom Vater anerkannt, ernennt die Behörde in der Regel für das Kind eine Beistandsperson. Diese hat die Interessen des Kindes gegenüber dem Vater wahrzunehmen und nötigenfalls eine Vaterschafts- und allenfalls Unterhaltsklage beim zuständigen Gericht zu erheben.

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