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Schulergänzende Angebote

Nachfolgend finden Sie Informationen bezüglich der Betreuung vor und nach den Unterrichtszeiten und während der Schulferien.

Die Schülerinnen und Schüler der SKB haben die Möglichkeit, vom umfassenden schulergänzenden Betreuungsangebot zu profitieren:

  • Morgenhort: 7.00 Uhr (inkl. Schulwegfahrt) bis Unterrichtsbeginn

  • Abendhort: nach Schulschluss bis 18.00 Uhr (inkl. Schulwegfahrt)

  • «Mittwochs-Club»: Hort am Mittwochnachmittag bis 18.00 Uhr (inkl. Schulwegfahrt)

  • Ferienhort während aller Schulferien
     

Das Hortangebot ist für die Eltern/Erziehungsberechtigten kostenpflichtig (Horttarife der Stadt Zürich). Für Eltern mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich gilt gemäss Reglement immer der Maximaltarif. Die Rechnung geht an die Schulpflege der zuständigen Wohngemeinde. Diese verrechnen den Eltern den in der Wohngemeinde üblichen Tarif, welcher sich nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern berechnet.

Die schulergänzende Betreuung steht grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen offen, die in der Stadt Zürich wohnen, aber eine private/nichtstädtische Sonderschule besuchen. Vor der allfälligen Aufnahme werden sorgfältige Abklärungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Schüler/die Schülerin im Hortangebot der SKB am richtigen Ort und gut aufgehoben ist. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Kreisschulpflege.

Informationen zur Betreuung im Rahmen der Separierten Sonderschulung finden Sie im Bereich Separierte Sonderschulung.

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