Zusatzleistungen zur AHV/IV
Aktuell: Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) ab 2021
Per 1. Januar 2021 tritt gesamtschweizerisch die EL-Reform in Kraft. Die Reform führt zu diversen Gesetzesänderungen, die sich auf den Leistungsanspruch auswirken. Einige Änderungen bewirken eine Verbesserung der Leistung, andere eine Verschlechterung.
Für alle Ergänzungsleistungsbeziehende ist eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen. Das heisst, dass bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin Anspruch auf Leistungen nach heutigem Recht besteht, falls sich das neue Recht insgesamt schlechter auf die Höhe des Ergänzungsleistungsanspruchs auswirken würde.
Alle Zusatzleistungsbeziehende in der Stadt Zürich erhalten zum Jahreswechsel ein Merkblatt über die Änderungen per 1. Januar 2021 sowie die neue Leistungsverfügung mit der Höhe des voraussichtlichen monatlichen Zusatzleistungsanspruchs ab Januar 2021.
Die Auszahlung für den Monat Januar 2021 wird sich aufgrund der EL-Reform nicht verzögern.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Coronavirus
Die Schalter bleiben vom 4. Januar 2021 bis mindestens 15. Januar 2021 geschlossen.
Gerne beraten wir Sie am Telefon.
Telefonzentrale: +41 44 412 61 11
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.30-11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Donnerstag: 8.30-11.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus.
Kostenbeteiligung an Hygienemasken
Seit dem 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr schweizweit eine generelle Maskenpflicht und seit 28. August 2020 muss im Kanton Zürich auch in allen Innenräumen von Einkaufsläden und Einkaufszentren immer eine Maske getragen werden.
Das AZL beteiligt sich darum bei Zusatzleistungsberechtigten mit wenig finanziellem Spielraum an diesen Kosten mittels einer ausserordentlichen Finanzierung.
Voraussetzungen:
- Ihr aktuelles verfügbares Vermögen ist kleiner als CHF 8'000.
- Sie erhalten keine laufenden Beihilfen und Gemeindezuschüsse.
Ob Sie Anspruch auf Beihilfen und Gemeindezuschüsse haben, sehen Sie in Ihrer letzten Verfügung.
Bitte beantragen Sie eine Kostenbeteiligung an Hygienemasken schriftlich.
Bei Fragen rufen Sie uns an.
Für dringende Anliegen ist ein Schalter geöffnet. Bitte melden Sie sich telefonisch an.
Bei allgemeinen Fragen beraten wir Sie in der Zwischenzeit am Telefon.
Telefonzentrale: +41 44 412 61 11
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8.30-11.30 und 13.30-16.00 Uhr und Donnerstag: 8.30-11.30 und 13.30-18.00 Uhr
Mittwochnachmittag keine telefonischen Auskünfte