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Leistungsarten

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Bezeichnung Zusatzleistungen zur AHV/IV ist der Oberbegriff für folgende Leistungsarten:

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Die bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Mit Hilfe der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen Betagte, Hinterlassene und Behinderte über die notwendigen Mittel für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten verfügen. Die Höhe der monatlichen Leistungen wird individuell auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnitten berechnet.

Krankheits- und Behinderungskosten

Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die (teilweise) Vergütung bestimmter ungedeckter Krankheits-, Behinderungs- und Zahnbehandlungskosten.

Grundsätzlich sind Beiträge an folgende Kostenarten möglich:

  • Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
  • Kosten für Zahnbehandlungen, soweit diese einfach, zweckmässig und kostengünstig sind
  • ärztlich verordnete Erholungs- und Badekuren
  • Notfalltransporte und Transportkosten im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen
  • Kosten für ambulante Pflege und Haushilfe durch Spitex-Organisationen
  • bestimmte Hilfsmittel, Pflege und Behandlungsgeräte

Eine vollständige Zusammenstellung der vergütbaren Kostenarten finden Sie in unseren Broschüren und Merkblättern.

Kantonale Beihilfen

Reichen die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV nicht zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs aus, können die Kantone zusätzliche Leistungen gewähren. Der Kanton Zürich richtet daher nach kantonalem Recht die sogenannte «Beihilfe» aus. Anspruch auf Beihilfe haben Personen, die neben den Anspruchsvoraussetzungen für die Ergänzungsleistungen weitere besondere Voraussetzungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich erfüllen.

Kantonale Zuschüsse

Neben der Beihilfe richtet der Kanton Zürich weitere Leistungen unter der Bezeichnung «Zuschüsse» aus. Für die Ausrichtung von Zuschüssen sind spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Als Anspruchsberechtigte kommen Personen in Heimen in Frage, bei denen die regelmässigen Heimkosten nicht mit den Ergänzungsleistungen gedeckt werden können.

Gemeindezuschüsse

Die Stadt Zürich gewährt nach Gemeinderecht zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und der Beihilfe weitere Leistungen in Form von Gemeindezuschüssen. Anspruch auf Gemeindezuschüsse haben Personen, die zum Bezug von Beihilfe berechtigt sind und seit mindestens fünf Jahren in der Stadt Zürich ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.

Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse für zuhause lebende AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen

Zuhause lebende AHV-Rentner*innen, die Zusatzleistungen beziehen und seit mindestens 5 Jahren in der Stadt Zürich wohnen, können städtische Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse in Anspruch nehmen. Damit soll der längere Verbleib in den eigenen vier Wänden unterstützt werden.

Die Fachstelle Zürich im Alter klärt ab, ob ein Betreuungsbedarf besteht. Die Abklärung findet zuhause statt.

Weitere Informationen zu den Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüssen finden Sie in unseren Broschüren und Merkblättern

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