Schulbetrieb
Kindergarten
Im Schulkreis Glattal besuchen über 1600 Kinder den Kindergarten. Die Klassenzuteilung erfolgt nach geografischem Einzugsgebiet unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Klassenbildung.
Wir freuen uns, bald auch Ihr Kind bei uns begrüssen zu dürfen.
Kindergarten im Schulkreis Glattal suchen
Stichtag Einschulung
Mit Inkrafttreten des neuen Volksschulgesetzes vom Februar 2005 ist der Besuch des Kindergartens seit dem Schuljahr 2008/09 obligatorisch. Gemäss HarmoS treten Kinder, welche bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, jeweils auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Vorzeitige Einschulungen sind nicht mehr möglich.
Kindergarteneintritt im Schuljahr 2022/23
Kinder, die zwischen dem 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 geboren und am 3. Januar 2022 in unserem Schulkreis wohnhaft sind, erhalten Ende Januar, anfangs Februar 2022 die Anmeldeunterlagen für den Kindergarten. Dabei orientieren wir Sie auch über die Grundsätze der Klassenbildung und das Verfahren bei allfälligen Zuteilungswünschen.
Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten oder ziehen Sie nach dem Stichtag vom 3. Januar 2022 in unseren Schulkreis, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
Elternabend zum Kindergarteneintritt
Leider kann für den Kindergarteneintritt im Sommer 2022 voraussichtlich aufgrund der aktuellen Corona-Situation kein Elternabend der Kreisschulbehörde stattfinden. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmals informieren. Alle Informationen finden sie auf der städtischen Webseite Kindergarten und im Film «Start in den Kindergarten».
Informationen über zukünftige Elternabende werden Sie direkt von der Schule erhalten, wo ihr Kind eingeteilt wird.
Rückstellung von der Schulpflicht
Die Einschulung kann nur in begründeten Ausnahmefällen um ein Jahr verschoben werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine solche nicht zulässt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Checkliste «Ist mein Kind bereit für den Schuleintritt?».
Zur Prüfung des Antrages benötigt die Kreisschulbehörde ein schriftliches Rückstellungsgesuch der Eltern/ Erziehungsberechtigten sowie einen entsprechenden Kinderarztbericht. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Gesuche geprüft werden, welche fristgerecht bis Ende April 2022 bei uns eingehen.
Die Einschulung in den Kindergarten ist ein grosser Schritt für Ihr Kind und auch für Sie. Kinder entwickeln sich nicht alle gleich schnell. Sie können Ihr Kind auf den bevorstehenden Schuleintritt vorbereiten. Nutzen Sie die Zeit bis zum Schulbeginn im August, um mit Ihrem Kind Fertigkeiten einzuüben, die im Kindergarten wichtig sind. Die Checkliste nennt Ihnen die Voraussetzungen für einen gelungenen Start ins Schulleben.
Schlaf
- Ich schlafe rund 10 Stunden pro Nacht und bin am Morgen wach und aufnahmefähig.
Ernährung und Essen
- Ich brauche keine Schoppennahrung mehr.
- Der Nuggi bleibt zu Hause.
- Ich bekomme am Morgen ein Frühstück vor dem Start in den Tag, das mich mit der nötigen Energie versorgt.
- Ich kann im Kindergarten meinen Znüni selbst auspacken, essen und trinken.
Schulweg
- Anfangs brauche ich vielleicht Begleitung auf dem Weg in den Kindergarten.
- Mit der Zeit kann ich den Weg selbständig und zu Fuss gehen. Darauf bin ich stolz.
Hygiene
- Ich trage keine Windeln.
- Ich merke, wann ich auf die Toilette gehen muss und kann selbständig aufs WC gehen.
- Ich kann mich nach dem Toilettengang reinigen, selbständig anziehen und wasche mir die Hände.
- Ich habe ein Taschentuch bei mir und kann mir die Nase selber putzen.
Bewegung
- Ich kann rennen, hüpfen und Treppen steigen.
An- und Ausziehen
- Ich kann mich selber an- und ausziehen, Reissverschlüsse und Knöpfe schliessen.
Ansprechperson Kindergarten
Betreuung
Anmeldung
Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.
Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Änderungen schriftlich einzugeben. Wenden Sie sich hierfür an das Betreuungspersonal.
Bestätigung Betreuung Pflegefamilien
Falls ein Kind nicht am Wohnort geschult werden kann, weil es sich an den Wochentagen, auch während den Ferien mehrheitlich bei Tageseltern oder Pflegefamilien aufhält, bitten wir die Eltern, das Formular von der Betreuungsperson ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Das Formular bitte mit dem Zuteilungsgesuch an die Kreisschulpflege Glattal schicken.
Zuzugsmeldung
Sie ziehen in den Schulkreis Glattal und haben schulpflichtige Kinder. Bitte melden Sie diese mit dem Formular an. Bei Um- oder Wegzug beachten Sie bitte die beiliegende Elterninformation.
Online-Schulwegplaner
Die Zuständigkeit für die Beurteilung der Schulwege im Online-Schulwegplaner liegt bei der Schulinstruktion der Stadtpolizei Zürich.