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Lärmschutz

Lärmschutzwände und -wälle treten stadträumlich stark in Erscheinung und haben eine grosse Trennwirkung. Wegen eng begrenzten Strassenräumen, zahlreichen Querstrassen, Grundstückszufahrten und städtebaulichen Gründen lassen sie sich nur an wenigen Orten realisieren. Städtische Aussenquartiere bieten mehr Platz, um Lärmschutzwände unauffällig zu integrieren.

Bauliche Lärmschutzmassnahmen sollen wenn möglich eine Gesamtaufwertung erzielen, auch wenn sie meist monofunktional sind. Vermeiden Sie negative Auswirkungen auf die Lebensqualität. Ordnen Sie Lärmschutzwände möglichst nahe an der Lärmquelle an.

Nehmen Sie bei der Planung von Lärmschutzbauten Rücksicht auf das Ortsbild, Denkmal- und Naturschutzobjekte und minimieren Sie Beeinträchtigungen von Gebäuden und Gärten. Erhalten Sie die Aussenraumqualität von Grundstücken so gut wie möglich. Wichtig sind auch die Blickbeziehungen und die Versorgung mit Tageslicht. Angsträume sind zu vermeiden.

Lärmschutzanlagen sollten den Zugang zu einem Grundstück oder einem Quartier gewährleisten. Sie müssen Fluchtwege und -räume offen lassen, der Verkehrssicherheit genügen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Stellen Sie eine möglichst gute Akzeptanz durch die Betroffenen sicher.

Die Oberkante von Lärmschutzwänden im Gefälle ist sorgfältig zu gestalten, mit Stufen, Neigungen oder Übergängen. Wählen sie wenn möglich beidseits schallabsorbierende Materialien. Je nach Reflexionssituation kann in Ausnahmefällen auch transparentes Material eingesetzt werden.

Überdeckungen kommen bei Stadtautobahnen, in Einschnitten oder im Bereich von Rampen bei Tunneln oder Unterführungen zur Anwendung. Planen Sie die Überdeckungen sorgfältig, verkleiden Sie Rampen schallabsorbierend und binden Sie sie stadträumlich optimal ein. Setzen Sie Einhausungen, die bis zum oberen Ende der Rampen verlaufen und deshalb deutlich aus dem Boden hervortreten, bewusst: Sie werden als Volumen gelesen und bedeuten eine massive Zäsur im Stadtraum.

Privatliegenschaften übernehmen elektromechanische Massnahmen und den betrieblichen Unterhalt von Zugangstoren zu Liegenschaften selbst.

Planungsgrundlagen

  • Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01)
  • Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41)