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Freistehende Lärmschutzwände

Freistehende Lärmschutzwand
Freistehende Lärmschutzwand

  • in Strassen mit offener Bebauung, min. ein Vollgeschoss schützen
  • vom Gebäude losgelöste Mauer
  • Verlauf auf Trottoirkante oder hinter Hecke
  • im ganzen Strassenverlauf durchgängig oder möglichst einheitlich pro Strassenabschnitt gestalten
  • Zugänge zu den Gebäuden können bei durchgängiger Gestaltung wie folgt ausgebildet werden: als Schleuse mit zweiter Lärmschutzwand nach hinten versetzt (A) oder als Eingangstor mit Winkelmauer (B)
  • bei einer Höhe ≤1.40 m sind Sichtbezüge auf Augenhöhe noch möglich