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Aufenthaltsplätze

Aufenthaltsplätze sind grosse, stadträumlich bewusst gesetzte, unbebaute Flächen, die öffentlich genutzt werden. Sie haben repräsentative Funktion und bieten Orientierung im Stadtgefüge. Ein Aufenthaltsplatz soll angemessene Dimensionen, Formen und Elemente aufweisen, die den repräsentativen Charakter verdeutlichen, und öffentliche Nutzungen für das Quartier bereitstellen. Schöpfen Sie das Potenzial eines Stadtraums bestmöglich aus.

Klären Sie den Freiraumbedarf, bevor Sie einen Aufenthaltsplatz planen und positionieren. Es ist vorgängig abzuklären und im Konzept zu berücksichtigen, ob eine spezielle Infrastruktur nötig ist, etwa für Märkte oder Grossanlässe. Fördern Sie Erdgeschossnutzungen in den Gebäuden, die den Platz umfassen, und setzen Sie diese in Wechselwirkung zum Platz. Konsumeinrichtungen, etwa Cafés und Kioske, sind nur in Randzonen vorgesehen.

Je nach Bedeutung, Bedarf und anderen Nutzungen sind Randzonen, grössere Flächen oder die ganze Platzfläche mit Mobiliar zu bestücken. Die Bevölkerung soll sich gerne dort aufhalten und sich begegnen können.

Die inneren Platzflächen sind dem Fussverkehr vorbehalten und dürfen nicht durch Verkehrsgeometrien zerschnitten werden. Ordnen Sie Fahrbahnen in Randbereichen an, und grenzen Sie sie mit geeigneten Mitteln, etwa Randabschlüssen, von der Platzfläche ab.

Funktionsgetrennte Aufenthaltsplätze

Funktionsgetrennte Aufenthaltsplätze sind von stadträumlich und verkehrlich wichtigen Hauptverkehrsachsen, Quartier- und Aufenthaltsstrassen umgeben, deren Fahrbahnen vom Platz klar abgesetzt sind.

Sechseläutenplatz. Aufenthaltsplatz mit Stühlen, Bäumen, Brunnen.
Endhaltestelle Wollishofen. Aufenthaltsplatz in Tramwendeschlaufe. (Foto: Beat Bühler)

Funktionsvermischte Aufenthaltsplätze

Bei funktionsvermischten Aufenthaltsplätzen befinden sich stadträumlich und verkehrlich gleich gewichtete Wege, Aufenthaltsstrassen, Fahrverbotszonen oder Sackgassen möglichst auf einer Ebene, das heisst, die Fahrbahnen werden für Sehbehinderte mit niedrigen Randabschlüssen von 3 cm vertikal oder 4 cm schräg abgegrenzt. Linear angeordnete Elemente sollen den Fahrbereich andeuten.

Münsterhof. Offener, gepflasterter Platz, innerer Bereich mit Vertikalversatz abgegrenzt. (Foto: Hannes Henz)
Röschibachplatz. Quartierplatz mit chaussierter Fläche und niedrigen Randabschlüssen. (Foto: Dirk Podbielski)