Global Navigation

Mehrwertausgleich

stadt-zuerich.ch/mehrwertausgleich

Durch Um- oder Aufzonungen können planungsbedingte Vorteile für Grundeigentümerschaften entstehen. Die am 1. April 2022 in Kraft getretene Revision der Bau- und Zonenordnung regelt in Verbindung mit dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz die jeweils zu leistende Mehrwertabgabe.

Aussicht über Zürich

Um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten, soll das Bevölkerungswachstum vor allem in den urbanen Räumen stattfinden. Gemäss Szenarienrechnungen wird für die Stadt Zürich ein Bevölkerungswachstum auf rund 520 000 Personen bis ins Jahr 2040 erwartet.

Das Gebot der Stunde lautet Entwicklung nach innen – und zwar auf qualitätsvolle Weise. Dafür braucht es ausreichend und gute Infrastrukturen wie Schulen und Parks. Das kostet.

Ein fairer Mehrwertausgleich erlaubt den Städten, einen Teil dieser Kosten zu finanzieren: Dort, wo durch planerische Massnahmen der Verdichtung (Auf- und Umzonungen) das Land einen Mehrwert verzeichnet, sollen die Gemeinden einen angemessenen Anteil für die Finanzierung begleitender Massnahmen für sich beanspruchen können.

Im Februar 2018 hat der Regierungsrat seine Vorlage für ein Gesetz zum Mehrwertausgleich an den Kantonsrat überwiesen. Im Mai 2019 hat die kantonsrätliche Kommission für Planung und Bau einen Kompromissvorschlag vorgestellt, welcher von allen Parteien, beteiligten Verbänden sowie den Gemeinden getragen wird. Im Oktober 2019 hat der Kantonsrat beschlossen, das entsprechende Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) zu erlassen. Am 1. Januar 2021 sind das Gesetz und die entsprechende Verordnung in Kraft getreten.

Für die kommunale Umsetzung wurde eine BZO-Teilrevision notwendig. Mit dem darin festgehaltenen Maximalsatz und der Möglichkeit, weiterhin städtebauliche Verträge auszuhandeln, kann die Stadt Zürich im Sinne ihrer bewährten Praxis weiterfahren und den Mehrwertausgleich dort einsetzen, wo er benötigt wird.

Die Änderung der Bauordnung «kommunaler Mehrwertausgleich» wurde per 1. April 2022 in Kraft gesetzt.

Mit Beschluss vom 26. Oktober 2022 hat der Stadtrat die Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Mit der Verordnung werden die Zuweisung, die Verwaltung und die Verwendung der Mittel sowie das Verfahren für die Ausrichtung der Beträge geregelt.

Kontakt bei Fragen

Bei Fragen zum Mehrwertausgleich in der Stadt Zürich wenden Sie sich bitte an die für Ihr Gebiet zuständige Ansprechperson auf folgender Übersicht:

Ansprechpersonen Beratung Arealentwicklung & Planung

Weitere Informationen