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Für Gewerbetreibende

Sie können eine Warenauslage, Passantenstopper (Reklametafeln), Pflanzenbehälter, Weihnachtsbeleuchtungen/-dekorationen und Weihnachtsprojektionen, Liefer-/Leergut und Wartezonen für Verkaufsevents direkt vor ihrem Geschäfts-/Filialensitz auf öffentlichem Grund beantragen.

Bei den einzelnen Gesuchen werden Sie durch einen Mitarbeitenden für detaillierte Abklärungen vor Ort kontaktiert.

Die Gebühren sind vollständig und fristgerecht zu entrichten, ansonsten entfällt das Benutzungsrecht. Die Kündigung hat schriftlich an das Kommissariat Verwaltungspolizei, Fachgruppe Bewilligung Gewerbe, zu erfolgen. Das Nichtbezahlen der Rechnung gilt nicht als Kündigung der Verfügung.

Während Grossveranstaltungen wie z.B. Dörflifäscht, Streetparade, Zürifäscht etc. darf aus Sicherheitsgründen nichts auf den öffentlichen Grund gestellt werden. Sämtliche Warenauslagen, Reklametafeln, Pflanzenbehälter etc. die im Festgebiet stehen, müssen entfernt und abgeräumt werden. Informationen dazu werden im Amtsblatt der Stadt Zürich publiziert. 

Merkblatt Eröffnung Detailhandelsgeschäft

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