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Adressauskünfte

Das Personenmeldeamt registriert lediglich Daten, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags notwendig sind.

Telefonische Auskunft des Personenmeldeamts Zürich

Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen
Es können keine telefonischen Adressauskünfte erteilt werden. Informationen zu schriftlichen Adressanfragen finden Sie unten.

Adress- und Datenauskünfte für Amtsstellen (keine Privatpersonen)

Amtsstellen erhalten telefonische Daten- und Adressauskünfte unter Tel. 044 412 15 15.

Das Personenmeldeamt erteilt schriftlich Einzelauskünfte über Adressen aus dem Personenregister. Telefonische Anfragen von Privatpersonen können nicht beantwortet werden.

Adressauskünfte können Sie via Online-Schalter oder schriftlich anfragen. Sie erhalten die Auskunft anschliessend per Post zusammen mit einem Einzahlungsschein für die Gebühren. Die Auskunft beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- oder Wegzug.

Adressauskünfte erhalten Sie auch, wenn Sie persönlich vorbeikommen.

Bitte bringen Sie mit:

  • einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis)
  • alle Ihnen bekannten Personalien der gesuchten Person wie Name, Vorname, evtl. lediger Name, Geburtsdatum, ehemalige Wohnadresse sowie den Zeitraum von wann bis wann diese Person in Zürich wohnte
  • Fr. 10.- bis Fr. 20.- (je nach Auskunftsart)

Bei Auskünften über Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- sowie Wegzugsort ist zusätzlich ein Interessennachweis erforderlich.

Weitere Informationen