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Inhalt des Einwohnerinnen- und Einwohnerregisters

Die Daten im Register des Personenmeldeamtes richten sich nach dem Bundesgesetz über die Registerharmonisierung (RHG) und dem zugehörigen Merkmalskatalog sowie dem kantonalen Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), wonach zusätzlich die amtliche Wohnungsnummer und die elterliche Sorge erfasst werden. Weitere notwendige Daten werden nach dem Einwohnerinnen- und Einwohnerreglement der Stadt Zürich (RER) und dem Merkmalskatalog des Bevölkerungsamtes aufgenommen.

Reglement über das Einwohnerinnen- und Einwohnerregister der Stadt Zürich

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