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Aufnahme

Anmeldung

Wenn eine Sonderschulung in Betracht gezogen wird, ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit der Schulbehörde vor Ort. Diese erteilt dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) den Auftrag abzuklären, welches die angemessene Schulungsform für das Kind ist.

Abklärung

Der SPD führt ein Standardisiertes Abklärungsverfahren durch. Bei Bedarf können eine Fachperson der Schule für Kinder und Jugendliche mit Körper- und Mehrfachbehinderungen (SKB) oder weitere Fachpersonen zu einer Einschätzung beigezogen werden.

Empfehlung

Der SPD formuliert aufgrund der Abklärungen eine Empfehlung an die Schulbehörde für eine angemessene Schulungsform.

Entscheid

Die Schulbehörde entscheidet aufgrund der Empfehlung des SPD über die Schulungsform. Der Entscheid wird mittels Verfügung und Rechtsmittelbelehrung den Erziehungsberechtigen und der Sonderschule mitgeteilt.

Bei Empfehlung ISR

Im Rahmen von ISR ist die Schule vor Ort für das Einrichten der Rahmenbedingungen für eine angemessene Förderung zuständig. Die SKB kann zur Beratung beigezogen werden.

Zuständig und Ansprechstelle ist die Schulbehörde und die Schulleitung vor Ort.

Bei Empfehlung Tagessonderschule

Bei der Empfehlung Tagessonderschule nimmt der SPD Kontakt mit der SKB auf und gibt den Weg frei für das Aufnahmeprozedere. Anmeldeschluss ist der 31. März.

Zuständig und Ansprechperson ist Ursi Obermayr, Fachbereichsleitung Unterricht, Telefon 044 413 44 20.

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