Gastwirtschaftsbetriebe
Gastwirtschaften und Lebensmittelbetriebe unterliegen nebst den baurechtlichen Bestimmungen auch dem Lebensmittelgesetz (LMG), der Hygieneverordnung (HyV) und dem Arbeitsgesetz (ArG) mit zugehörigen Ausführungsverordnungen. Zuständig für die Prüfung und Genehmigung ist der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich.
Betriebsarten
Lebensmittelgeschäfte und lebensmittelproduzierende Betriebe unterscheiden sich von Gastwirtschaftsbetrieben dadurch, dass sie keine Sitz-/Stehplätze zum Verzehr der angebotenen Speisen bzw. Getränke aufweisen. Beispiele: Bäckerei, Metzgerei, Grossverteiler, Reformhaus, Catering, Partyservice.
Betriebsarten
Betriebsart | Beispiele |
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Gastwirtschaften | Restaurant, Kleinrestaurant mit bis zu 10 Plätzen, Bar, Café, Disco/Club, Pensions- oder Hotelrestaurant, öffentliches Baustellenrestaurant, öffentliches Personalrestaurant, Mensa |
Nebenwirtschaften | Nebenwirtschaft in Laden, Nebenwirtschaft in Fitnesscenter, Tanzschule und dgl. |
Ausgabestellen | Ausgabe- / offene Verpflegungsstelle, Kiosk mit Verzehrmöglichkeit, Getränkeverkaufsstelle, Imbisswagen mit Sitz-, Stehplätzen, Plätze nur im Aussenbereich |
Spezielle Nutzungen | Nutzung in Kirchen und Kirchgemeindehaus, öffentlich zugängliches Vereinslokal, lebensmittelproduzierender Betrieb oder Cateringbetrieb mit Gästeplätzen, Zirkus mit Gastronomie länger als einen Monat, Raum-/Betriebskonzept mit professioneller Kücheneinrichtung, Jugendherbergen mit und ohne Alkoholausschank, Buschschenke |
Gastronomieähnliche Betriebe | Lebensmittelproduktion/Kiosk ohne Plätze/Verzehrmöglichkeit, nicht öffentlich zugängliches Personalrestaurant/Vereinslokal |
Relevante Fachthemen
- In der Regel sind folgende Fachthemen für die Einrichtung oder Erweiterung von Gastwirtschafts- oder Lebensmittelbetrieben relevant: Sicht ins Freie
Merkblätter
- Für die Einrichtung oder Erweiterung von Gastwirtschafts- oder Lebensmittelbetrieben ist in der Regel eine Baubewilligung notwendig. Unsere Merkblätter führen Sie durch den Bewilligungs- und Abnahmeprozess:Abnahmebereitschaft von Gastwirtschaftsbetrieben (PDF, 132 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
- Für Vereinslokale gelten andere gesetzliche Bestimmungen als für Gastwirtschaftsbetriebe. Unser Merkblatt hilft weiter:Vereinslokale (PDF, 133 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Gesetzliche Grundlagen
- Planungs- und Baugesetz (PBG)
- Besondere Bauverordnung l (BBV I)
- Hygieneverordnung (HyV)
- Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3)
- Behindertengleichstellungsgesetz BehiG,
- SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten
Ansprechpersonen
- Wir beraten Sie in allen Aspekten des Baubewilligungsverfahrens und bei der Auflagenerfüllung: Ansprechpersonen Baubewilligungen
Blickpunkt, die Zeitschrift für Profis
Wo passieren im Restaurant die meisten Arbeitsunfälle? Bei welchen Geräten kann man in Profi-Küchen am meisten Strom sparen? Welche sind die häufigsten Hygiene-Fallen im Gastro-Betrieb? Solche und andere Fragen werden im «Blickpunkt» beantwortet, dem gemeinsamen Hygiene-Magazin von Gastro Zürich, Zürcher Hoteliers, Züri Beck, Cafetierverband Zürich und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich.