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Gastwirtschaftsbetriebe

Betriebe benötigen eine Bewilligung, wenn sie Speisen und Getränke mit oder ohne Bedienung anbieten. Zuständig für die Prüfung und Genehmigung ist der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich.

Betriebsarten

In der Stadt Zürich wird zwischen vier Kategorien von Lebensmittelbetrieben unterschieden. 

Gastro-Bauberatung online

Das Online-Tool «Gastro-Bauberatung» unterstützt Sie dabei, ein Baugesuch für ein Restaurant oder einen anderen Betrieb mit Verpflegung vorzubereiten. Es sagt Ihnen, was Sie beachten müssen, damit Sie eine Baubewilligung erhalten. Die Informationen aus dem Tool dienen Ihnen darüber hinaus als Grundlage für ein persönliches Beratungsgespräch mit unseren Fachpersonen.

Mehr erfahren über die Gastro-Bauberatung online.

Gesetzliche Grundlagen

  • Planungs- und Baugesetz (PBG)
  • Besondere Bauverordnung l (BBV I)
  • Hygieneverordnung (HyV)
  • Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
  • SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten

Blickpunkt, die Zeitschrift für Profis

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