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Dokumente und Formulare

Jokertage und Dispensationen

Formulare an Klassenlehrperson senden/abgeben:
Die Eltern richten das ausgefüllte Dispensationsgesuch oder Jokertagformular an die Klassenlehrperson.
Das Dispensationsgesuch geht anschliessend via Klassenlehrperson an die Schulleitung und schliesslich wieder zurück an die Klassenlehrperson, die Eltern und die Kreisschulbehörde.

Bezug Jokertage:
Pro Schuljahr können maximal zwei Jokertage bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet bzw. die Abwesenheit nur einen halben Tag betrifft.

Nichtbewilligung:
Die Schulleitung kann anordnen, dass bei besonderen Schulanlässen wie Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern oder Projektwochen keine Jokertage bezogen werden können bzw. Dispensationsgesuche nicht bewilligt werden.

Zu besonderen Schulanlässen gehören auch die letzten Schultage vor den Sommerferien am Ende einer Schulstufe (2. KG / 3. Kl. / 6. Kl.) sowie die ersten Schultage zu Beginn einer neuen Schulstufe (1. KG / 1. Kl. / 4. Kl.). An diesen Tagen werden unter anderem mit der ganzen Schule und der Klasse, den Lehr- und Betreuungspersonen sowie den Eltern verschiedene Abschiede bzw. Begrüssungen gefeiert sowie letzte gemeinsame Ausflüge durchgeführt und das Klassenzimmer und alle Schulmaterialien gemeinsam aufgeräumt. Die letzten und die ersten Schultage einer Schulstufe sind für alle Kinder, die Klassengemeinschaften und die Schule sozialpädagogisch sehr wichtig.

Unterrichtsinhalte vor- oder nachholen:
Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zum Vor- oder Nachholen der verpassten Unterrichtsinhalte verpflichtet.

Abmeldung Betreuung:
Die Eltern sind für die Abmeldung in der Betreuung selbst verantwortlich. Elternbeiträge können nicht zurückerstattet werden.

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