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Schulweg

Die Schülerinnen und Schüler der SKB bewältigen ihren Schulweg auf unterschiedliche Weise, abhängig vom Wohnort und ihren körperlichen/kognitiven Voraussetzungen. Viele Kinder und Jugendliche werden mit dem Bus oder Taxi zur Schule gefahren. Wenn möglich und sinnvoll benutzen einige jedoch den öffentlichen Verkehr (bei Bedarf über einige Zeit begleitet durch pädagogische Mitarbeitende der SKB).

Die Schulwegfahrten sind ein wichtiger Teil im Tagesablauf der Kinder und Jugendlichen. Die Fahrten müssen für die Schüler und Schülerinnen sicher sein und für alle Beteiligten zufriedenstellend ablaufen. Dazu braucht es eine enge Zusammenarbeit von Fahrern/Fahrerinnen, internen und externen Fahrdiensten, Schule und Eltern/Erziehungsberechtigten.

Kinder und Jugendliche aus der Stadt Zürich werden mit Schulbussen der SKB gefahren, sofern sie den Schulweg nicht selbständig bewältigen können.

Die Fahrerinnen und Fahrer der SKB unterstützen die Entwicklungsziele der Schülerinnen und Schüler und fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen.

Die Busse erfüllen die Sicherheitsstandards gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung und sind zusätzlich mit den bestmöglichen Sicherheits- und Rückhaltesystemen für Rollstühle ausgestattet. Die Fahrerinnen und Fahrer erfüllen sämtliche Weiterbildungsauflagen gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung und sind geschult im korrekten Umgang mit den Sicherheits- und Rückhaltesystemen der Busse.

Ausserstädtische Schülerinnen und Schüler werden mit externen Fahrdiensten gefahren. Auftrag gebende Instanz sind die zuweisenden Gemeinden, während die SKB die Zusammenarbeit mit den betreffenden Fahrdiensten gestaltet. Auch hier sind Sicherheit und Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen oberstes Gebot.

Transportvereinbarung

Mit den zuweisenden Gemeinden wird eine Transportvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen:

  1. Die zuweisende Schulgemeinde verfügt die notwendige Schulwegerleichterung zusammen mit der Zuweisung zur Sonderschule.

  2. Die Sonderschule ist zuständig für die Organisation der verfügten Schulwegerleichterung. Schulfahrten (Schulbus, Taxi) werden, wenn immer möglich, als Sammeltransporte durchgeführt. Die Sonderschule entscheidet über die Routenplanung, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Transportunternehmen.

  3. Die zuweisende Gemeinde trägt die Kosten der Schulwegerleichterung (Taxi / Schulbus inkl. notwendige Begleitung, Abos ÖV).

  4. Das Transportunternehmen und/oder die Sonderschule stellt der Gemeinde Rechnung für die Kosten i.S.v. Ziff. 3. Die Rechnungsstellung erfolgt bezogen auf den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin. Bei Benützung des öffentlichen Verkehrs werden die Abonnementskosten in Rechnung gestellt.

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