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Finanzielle Unterstützung

Haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Krankenkassenprämien, Ausbildungskosten oder Miete zu bezahlen? Oder brauchen Sie einen einmaligen Beitrag zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses? Hier finden Sie Informationen über Unterstützungsangebote und Anlaufstellen für Menschen in finanzieller Not.

Sozialdepartement - Beiträge an soziale Projekte und soziokulturelle Aktivitäten

Das Sozialdepartement unterstützt soziale und soziokulturelle Aktivitäten, die der Stadtzürcher Bevölkerung zugute kommen. Mitfinanziert werden können Projekte, Veranstaltungen und einmalige Aktivitäten, die zur Integration von Einzelnen und von Gruppen beitragen und die Lebensqualität in der Stadt verbessern.

Website

Kontraktmanagement
Werdstrasse 75
8036 Zürich Website

ROKJ - finanzielle Unterstützung von armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen

ROKJ spricht finanzielle Beiträge für wirtschaftlich und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Unterstützt werden unter anderem Aktivitäten in den Bereichen Schule, Musik, Sport, Lager, Mobilität, Gesundheit und Betreuung. Details zur Antragstellung und Gesuchsformular siehe Webseite.

Koordinationsstelle ROKJ Stadt Zürich

8000 Zürich Website

Krankenkassen-Prämien-Übernahme durch die Sozialen Dienste

Wer nicht viel Geld zum Leben zur Verfügung hat, hat Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Personen, die trotzdem zu wenig Geld zum Leben haben, können die Krankenkassenprämien-Übernahme (KPÜ) beantragen – auch ohne Sozialhilfe. Bei Anspruch bezahlen die Sozialen Dienste die Krankenkassen-Prämien teilweise oder ganz. Die Krankenkassenprämien-Übernahme ist keine Sozialhilfe. Ein Bezug wird dem Migrationsamt des Kantons Zürich nicht gemeldet. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein - Sie wohnen in der Stadt Zürich (zivilrechtlicher Wohnsitz). - Sie haben nicht genug Geld, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen (Existenzminimum nach Sozialhilferecht nicht gedeckt). - Sie haben die individuelle Prämienverbilligung (IPV) bereits bei der SVA Zürich beantragt. - Sie haben alle vorgelagerten Leistungen geltend gemacht (z.B. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung). Weitere Informationen erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum. Dort erhalten Sie am Schalter auch den Antrag für die Krankenkassenprämien-Übernahme. Für die Erstanmeldung am Schalter brauchen Sie keinen Termin. Sie können den Antrag auch von der Webseite herunterladen, ausfüllen und per Post schicken oder in einem der fünf Sozialzentren am Schalter abgeben.

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Soziale Dienste

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Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich - Alimentenhilfe

Die Fachpersonen der Alimentenhilfestellen beraten und unterstützen Eltern, deren Ex-Partner*in die geschuldeten Unterhaltsbeiträge nicht (regelmässig) bezahlt. Sie helfen die laufenden Unterhaltszahlungen einzufordern (Alimenteninkasso). Nach Möglichkeit wird versucht, mit beiden Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen. Unter Umständen ist bei Kinderalimenten zusätzlich eine Bevorschussung oder eine Überbrückungshilfe möglich, sofern eine Unterhaltsklage eingereicht worden ist. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie auf der Webseite mittels Ihrer Postleitzahl (PLZ).

Website

Amt für Jugend und Berufsberatung
Dörflistrasse 120
8090 Zürich Website

Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV) - für Personen ohne Wohnsitz

Personen, die sich in der Stadt Zürich aufhalten, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV) melden: - wenn sie keinen festen Wohnsitz haben oder obdachlos sind. - wenn sie vom Ausland in die Schweiz zurückgekehrt sind und keine Unterkunft haben. - wenn sie als Touristin oder Tourist mittellos sind und nicht mehr für ihre Rückreise aufkommen können. Telefonische Anmeldung: Mo - Fr 9 - 12 und 13.30 - 16.30 Uhr

Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV)
Röschibachstrasse 26
8037 Zürich Website

Alimentenstelle - Alimentenbevorschussung und -inkasso

Die Alimentenstelle der Sozialen Dienste unterstützt Sie, wenn Sie in der Stadt Zürich wohnen, und Ihr Ex-Partner / Ihre Ex-Partnerin die Alimente nicht, nicht vollständig oder zu spät bezahlt - bei der Bevorschussung (=Vorauszahlung) von Kinderalimenten oder - beim Inkasso (=Eintreiben) von Kinder- und Ehegattenalimenten. - Sie leistet Überbrückungshilfe, wenn noch nicht geklärt ist, wer die Alimente bezahlt oder wie hoch die Alimente sind. Falls Sie nicht in der Stadt Zürich wohnen, kontaktieren Sie bitte die Alimentenhilfe-Stelle des Kantons Zürich, die für Ihre Wohngemeinde zuständig ist.

Alimentenstelle
Röschibachstrasse 26
8037 Zürich Website

Laufbahnzentrum Zürich - Stipendienberatung

Die Webseite der Stipendienberatung informiert Sie detailliert über die Voraussetzungen und den Ablauf für ein Stipendiengesuch. Wichtig: Reichen Sie zuerst Ihr Gesuch bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge des Kantons Zürich ein. Städtische Stipendien werden nach Abklärung bei der kantonalen Stipendienberatung berechnet. Telefonische Auskünfte: Montag: 13.30 bis 16.30 Uhr Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr Mittwoch: 13.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr

Stipendienberatung
Strassburgstrasse 5
8004 Zürich Website

Schulische Betreuung - Beiträge an Betreuungskosten Beitragsfaktor

Familien mit wenig Einkommen können online über «Mein Konto» einen Subventionsantrag stellen. Daraus wird berechnet, welchen Anteil an die Betreuungskosten sie bezahlen. Die Eltern erhalten eine «Beitragsfaktor-Bestätigung», die sie der Betreuungs-Einrichtung einreichen müssen. Der Beitragsfaktor muss jährlich erneuert werden. Er gilt für alle Kinder einer Familie und in verschiedenen Betreuungs-Einrichtungen. Subventioniert wird die Kinderbetreuung in Hort, Kita oder Tagesfamilien der Stiftung GFZ. Telefonzeiten: Mo - Fr 8 - 12 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr

Schulische Betreuung
Parkring 4
8002 Zürich Website

Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich - Stipendien und Darlehen

Detaillierte Informationen über Möglichkeiten und Voraussetzungen zum Bezug von Stipendien oder Darlehen. Stipendienrechner. Gesuche für kantonale Ausbildungsbeiträge müssen mit dem Online-Antragsformular eingereicht werden. Telefonische Auskünfte Mo / Do 13.30 - 17 Uhr und Mi / Fr 9 - 12.30 Uhr

Amt für Jugend und Berufsberatung - Ausbildungsbeiträge
Dörflistrasse 120
8090 Zürich Website

Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV - Pflegebeiträge an Personen in Heimen

Die ausgewiesenen Pflegekosten, die nach Abzug der Krankenkassenbeteiligung und des Eigenanteils der Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht gedeckt sind, werden von der öffentlichen Hand übernommen. Zuständig für die Ausrichtung dieser öffentlichen Pflegebeiträge ist die Gemeinde, in der sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Bewohners bzw. der Bewohnerin vor dem Heimeintritt befand. Die Heime rechnen die Pflegebeiträge direkt mit der verantwortlichen Gemeindestelle ab. In der Stadt Zürich ist das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Bereich Pflegebeiträge, Abrechnungsstelle für Heime.

Website

Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Strassburgstrasse 9
8004 Zürich Website

Winterhilfe Zürich - finanzielle Unterstützung zur Überbrückung von Notlagen

Überbrückungshilfe für Einzelpersonen und Familien, welche nahe am sozialen Existenzminimum leben. Die Winterhilfe hilft mit finanziellen Beiträgen und übernimmt dringende Rechnungen, bietet aber keine Dauerunterstützung. Einkaufs-Gutscheine für Kleider, Schuhe und notwendige Anschaffungen, sowie Bettenhilfen. Gesuche an die Winterhilfe können von Privatpersonen oder von Sozialfachstellen eingereicht werden. Gesuche werden nach den Richtlinien der Winterhilfe geprüft, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Öffnungszeiten Telefon: Mo / Di / Do 9 - 12 Uhr

Winterhilfe Zürich

8005 Zürich Website

Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV - Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes Mindesteinkommen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Auf der Website des Amtes für Zusatzleistungen sind Merkblätter, Broschüren sowie ein Online-Tool zur Prüfung eines möglichen Anspruchs zu finden.

Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Strassburgstrasse 9
8004 Zürich Website

Schweizerischer Katholischer Frauenbund - Solidaritätsfonds für Mutter und Kind

Der Solidaritätsfonds gewährt Mütter mit Kindern bis 10 Jahre, schnell und unbürokratisch Überbrückungshilfe an Mütter, die wegen Schwangerschaft, Geburt und Kleinkinderbetreuung in Not geraten, unabhängig von deren Zivilstand, Konfession und Staatszugehörigkeit. Unterstützungsbeiträge werden unter anderem gesprochen für Geburtskosten, Babyausstattung, Ausgleich von Lohnausfall, Familienhilfe, Kinderbetreuung, Umzug, Ausbildung oder Umschulung der Mutter. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite.

Website

Schweizerischer Katholischer Frauenbund
Kasernenplatz 1
6000 Luzern Website

Stiftung Hilfe für Kinder - Übernahme von medizinischen und therapeutischen Behandlungskosten für Kinder

Unterstützung für Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen. Finanzierung von Familienurlauben im Bündnerland und im Tessin. In Zusammenarbeit mit der Pro Juventute spendet die Stiftung jeden Sommer Ferienplausch- und Verpflegungsgutscheine sowie ZVV Ferienpässe für Kinder und Jugendliche.

Stiftung Hilfe für Kinder
Bachstrasse 11a
8902 Urdorf Website

Pro Juventute - finanzielle Unterstützung für Witwen / Witwer mit Kindern und für Vollwaisen

Pro Juventute unterstützt Witwen und Witwer mit Kindern sowie Vollwaisen in finanzieller Not. Die Beiträge sind je nach Situation einmalig oder wiederkehrend und verstehen sich als Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen des Bundes und der Kantone. Die notwendigen Mittel werden von der AHV finanziert. Weitere Angaben zu den Voraussetzungen und Gesuchsformular auf der Webseite.

Website

Pro Juventute
Thurgauerstrasse 39
8050 Zürich Website

SVA Zürich - Altersrente der AHV

Bei der AHV sind alle Menschen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Ausgenommen ist, wer aufgrund einer Spezialregelung, wie beispielsweise einer zwischenstaatlichen Vereinbarung, der Versicherung nicht unterstellt ist. Anspruch auf eine Altersrente haben Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren, wenn sie mindestens ein volles Beitragsjahr aufweisen. Die neuen Bestimmungen der AHV-Reform werden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Im Jahr 2023 ändert sich noch nichts. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite.

Website

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
8005 Zürich Website

Sozialhilfe in der Stadt Zürich

Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitssuche. In der Stadt Zürich sind fünf Sozialzentren für Sie da. Weitere Informationen und Online-Formulare für den Antrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe siehe Webseite.

Website

Soziale Dienste

Website

Bundesamt für Sozialversicherungen - Informationsstelle AHV/IV

Die Informationsstelle AHV/IV arbeitet im Dienste aller Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz. Sie publiziert gesamtschweizerisch umfassendes und hilfreiches Informationsmaterial zu den Sozialversicherungen der 1. Säule. Auf der Webseite sind Informationen zu den Sozialversicherungen, direkte Ansprechpartner sowie Merkblätter und Formulare publiziert.

Website

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

3003 Bern Website

Sozialhilfe - Antworten auf häufige Fragen

Allgemeine Auskünfte über die Leistungen der Sozialhilfe, die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt, maximale Mietzinskosten usw.

Website

Soziale Dienste

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Eidgenössisches Stiftungsverzeichnis

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht nimmt die Bundesaufsicht über gemeinnützige Stiftungen wahr, die gesamtschweizerisch und international tätig sind. Davon ausgeklammert sind die Vorsorgeeinrichtungen. Das Stiftungsverzeichnis kann ausschliesslich online durchsucht werden, z.B. nach Stiftungsname, Stiftungszweck oder Stichworten.

Website

Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA
Monbijoustrasse 49/51
3003 Bern Website

Prämienverbilligung IPV - Beiträge an Krankenversicherungsprämien

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt. Die SVA Zürich bietet einen Online-Rechner für den Kanton Zürich an, mit dem ein möglicher Anspruch auf IPV geprüft werden kann. Weitere Informationen, Gesuchsformulare und Kontakt finden Sie auf der Webseite.

Website

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
8005 Zürich Website

Bundesamt für Justiz - Internationale Alimentensachen

Für grenzüberschreitende Alimenteninkassi bestehen verschiedene Übereinkommen. Das wichtigste ist das UNO-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (New Yorker Übereinkommen). Die Zentralbehörde Internationale Alimentensachen informiert über rechtliche Grundlagen und leitet Gesuche, die von den Kantonalen Anlaufstellen eingereicht werden, in die Vertragsstaaten weiter. Sie nimmt zentral Gesuche aus dem Ausland (der Übermittlungsstellen der Vertragsstaaten) entgegen zuhanden der kantonalen Behörden. Im Kanton Zürich ist die Alimentenhilfe des Amts für Jugend und Berufsberatung die Anlaufstelle für Eltern.

Zentralbehörde Internationale Alimentensachen
Bundesrain 20
3003 Bern Website

Kinderbetreuung - Beiträge an Betreuungskosten und Subventionen

Die Stadt Zürich bietet professionelle familienergänzende Betreuung für Kinder im Vorschulalter – in Kitas, Tagesfamilien und anderen Angeboten. Die Stadt Zürich subventioniert die Betreuung Ihres Kindes, wenn Sie arbeiten, in einer Ausbildung sind oder als stellensuchend beim RAV gemeldet sind. Subventionen können Sie auch erhalten, wenn Ihr Kind nicht gut Deutsch spricht oder Sie selbst über längere Zeit physisch oder psychisch überlastet sind. Subventioniert wird die Betreuung in Kitas und in Tagesfamilien (Stiftung GFZ Tagesfamilien). Telefonische Auskunft zum subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU): Mo - Mi 8 - 12 Uhr Do 8 - 12 Uhr / 14 - 17 Uhr Fr 9 - 11 Uhr

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Sozialdepartement - Informationen zu Kitas und Kinderbetreuung

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Weitere Informationen