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Beläge

Der Standardbelag in der Stadt Zürich ist Asphalt mit Randabschlüssen aus Granit. In Stadträumen von hoher Bedeutung darf es spezielle Beläge und Verlegemuster geben. Pflästern Sie Flächen in der Altstadt, ehemaligen Dorfkernen oder rund um historische Gebäude mit Quarzsandsteinen oder verwenden Sie grauen Rundkies. Hauptstrassen und wichtige Quartierstrassen können auch in historischen Gebieten in Asphalt ausgeführt werden.

In Grünanlagen, auf Plätzen und um Elemente mit hohem Erlebniswert, etwa einen Brunnen, können wassergebundene Decken und Natursteinpflästerungen zum Einsatz kommen: Granit oder bei historischem Bezug Quarzsandstein. Fertigen Sie stark beanspruchte Flächen, etwa Motorradparkierungen oder Bushaltestellen, in Beton und passen Sie sie farblich dem Standardbelag an. Ausser diesem schwarz eingefärbten Beton dürfen keine eingefärbten Beläge verwendet werden.

Beläge sind ebenmässig, rutschfest und so engfugig wie möglich auszubilden. Spaltbreiten sollen nach Möglichkeit 10 mm nicht übersteigen. Werden verschiedene Beläge kombiniert, sind sie in klaren Geometrien anzuordnen, die die stadträumlichen Strukturen aufnehmen. Zerschneiden Sie verkehrliche Geometrien wie Fahrbahnen oder Gleise nicht.

Setzen Sie die in der Signalisationsverordnung vorgesehenen Markierungen so sparsam wie möglich ein. Andere lineare und flächige Markierungen soll es keine geben. Bei Natursteinbelägen ist generell auf Markierungen zu verzichten. Verwenden Sie stattdessen Randabschlüsse oder andere Elemente.

Gestalten Sie die Oberflächenentwässerung so aus, dass Wasser von Gebäuden weggeführt wird. Es sollen möglichst grosse plane Flächen mit wenig Brüchen und minimalen Gefällen entstehen. Private Flächen dürfen nicht auf öffentlichen Grund entwässert werden. Wer aus Projektgründen von diesem Grundsatz abweichen muss, sollte die Flächen möglichst mit einem einheitlichen Gefälle ohne Brüche gestalten.

Führen Sie Schachtabdeckungen in Guss aus, in der Altstadt in Quarzsandstein. Grossflächige Abdeckungen werden in Asphalt oder Beton ausgeführt. Sie sind möglichst regelmässig in die Oberflächen zu integrieren, sollen aber keine Randabschlüsse durchschneiden.

Bei den einzelnen Belägen ist jeweils die Eignung gemäss VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» für Hauptwege und übrige Gehflächen angegeben. Die genaue Definition können Sie der Norm entnehmen.